Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 25910 aus dem Jahr 2023, bietet bedeutende Anhaltspunkte zur beruflichen Haftung im Gesundheitswesen und zur Feststellung der Schäden, die aus misslungenen chirurgischen Eingriffen resultieren. Insbesondere betrifft der zu prüfende Fall eine Patientin, A.A., die nach einer Mastektomie und Brustrekonstruktion schwere Komplikationen erlitten hat. Das Gericht hat die korrekte Quantifizierung des biologischen und moralischen Schadens untersucht und wichtige Aspekte der medizinischen Haftung beleuchtet.
A.A. hatte die Universitätsklinikum Policlinico verklagt und Schadensersatz für die aufgrund von postoperativen Komplikationen erlittenen Schäden gefordert. Das Landgericht Modena hatte die Forderung zunächst angenommen, aber das Berufungsgericht Bologna hatte die Entscheidung bestätigt, den Schadensersatzbetrag reduziert und den Anspruch auf immaterielle und existenzielle Schäden abgelehnt. Die Patientin legte daraufhin Beschwerde beim Kassationsgericht ein und erhob verschiedene Anfechtungsgründe.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass die Bewertung des immateriellen Schadens nicht automatisch von der Feststellung des biologischen Schadens ausgeschlossen werden kann.
In ihrer Beschwerde beklagte A.A. die Verletzung prozessualer und materieller Normen bezüglich der Quantifizierung des Schadens. Das Gericht nahm den dritten Grund an, der sich auf die unterlassene Feststellung des immateriellen Schadens bezog, und betonte, dass das innere Leiden separat bewertet werden muss. Darüber hinaus wies das Gericht darauf hin, dass die Verletzung der psychischen und physischen Integrität der Beschwerdeführerin zu einer Vermutung für immaterielle Schäden führen konnte, die nicht ignoriert werden durfte.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der beruflichen Haftung und des Schadensersatzes dar. Sie bekräftigt die Bedeutung einer umfassenden Bewertung der erlittenen Nachteile für das Opfer und hebt hervor, dass der immaterielle Schaden unabhängig vom biologischen Schaden berücksichtigt werden muss. Das Urteil bietet nützliche Hinweise sowohl für Fachleute im Rechtsbereich als auch für Ärzte und betont die Bedeutung einer korrekten Handhabung von postoperativen Komplikationen und der Kommunikation mit den Patienten.