Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts Nr. 6503 vom 28. Februar 2022 bietet wichtige Denkanstöße zur Verantwortung der INAIL im Falle von Arbeitsunfällen und zur Entschädigung nichtvermögensrechtlicher Schäden an den Hinterbliebenen. In diesem Artikel werden wir die Beweggründe des Gerichts und die Auswirkungen auf die Rechte der Erben analysieren.
Der Fall, den das Kassationsgericht prüfte, betrifft die Beschwerdeführer, Erben von T.R., die gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts Salerno Einspruch erhoben hatten, welches ihren Antrag auf Entschädigung gegen die INAIL abgelehnt hatte. Das Berufungsgericht erkannte jedoch eine Entschädigung vonseiten der beteiligten privaten Parteien im Falle des tödlichen Unfalls an.
Das Gericht stellte fest, dass die INAIL nicht verpflichtet war, Entschädigungen für nichtvermögensrechtliche Schäden aufgrund des Fehlens einer Stabilisierung der Verletzung an der psychosozialen Integrität zu zahlen, da der biologische Schaden nur im Falle von dauerhafter Erwerbsunfähigkeit entschädigungsfähig ist.
Das Gericht schloss die Entschädigungsfähigkeit iure hereditatis eines Schadens durch den Verlust des Lebens aus, da der Bezugspunkt für den Verlust des Gutes fehlte.
Das Urteil hebt hervor, dass gemäß dem D.Lgs. Nr. 38 von 2000 und dem D.P.R. Nr. 1124 von 1965 der durch die INAIL abgedeckte biologische Schaden nur permanente Beeinträchtigungen betrifft. Dies bedeutet, dass im Falle eines temporären biologischen Schadens kein Recht auf Entschädigung durch das Institut besteht. Das Kassationsgericht bestätigte, dass vorübergehender biologischer Schaden und moralischer Schaden im Rahmen des INAIL-Versicherungssystems nicht entschädigungsfähig sind.
Die Entscheidung des Kassationsgerichts hat auch klargestellt, dass nichtvermögensrechtlicher Schaden in Form von terminalem biologischen Schaden nur entschädigungsfähig ist, wenn das Opfer in der Lage war, den Schmerz und das Leiden vor dem Tod zu empfinden. Dieser Aspekt ist entscheidend für die Erben, da das Gericht feststellte, dass die Entschädigung für nichtvermögensrechtlichen Schaden iure hereditatis nur unter bestimmten Bedingungen übertragbar ist.
Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass das Opfer einen erheblichen Zeitraum zwischen dem Unfall und dem Tod erlebt hat, in dem es einen vorübergehenden biologischen Schaden erleiden konnte. Dieser Aspekt macht die Angelegenheit komplex und erfordert eine eingehende fallweise Bewertung.
Das Urteil Nr. 6503/2022 des Kassationsgerichts bestätigt die Strenge des INAIL-Entschädigungssystems in Bezug auf nichtvermögensrechtliche Schäden, die aus Arbeitsunfällen resultieren. Die Erben sollten sich der Grenzen der Entschädigungsfähigkeit und der Notwendigkeit bewusst sein, spezifische Bedingungen nachzuweisen, um eine Entschädigung zu beantragen. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Fälle dar und beleuchtet die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Analyse in ähnlichen Situationen.