Die Solidarität in der zivilrechtlichen Haftung: Kommentar zur Verordnung Nr. 20170 von 2024

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 20170 vom 22. Juli 2024 des Kassationsgerichts hat eine wichtige Klarstellung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung und Schadensersatz geleistet. In einem Kontext, in dem es entscheidend ist, die Implikationen der Solidarität zwischen mehreren Verursachern eines Schadens zu verstehen, hat das Gericht einige wesentliche Grundsätze bekräftigt, die einer eingehenden Analyse bedürfen.

Der Grundsatz der Solidarität in der zivilrechtlichen Haftung

Das betreffende Urteil behandelt ein zentrales Thema: die Solidarität zwischen Mitverpflichteten im Schadensersatz. Laut dem Gericht dient die Graduierung ihrer Schuld nur dazu, festzustellen, wie die entschädigte Summe intern aufgeteilt wird, wenn mehrere Personen als verantwortlich für einen Schaden angesehen werden. Es handelt sich nicht um einen Verzicht auf die Solidarität. Daher hat der Geschädigte das Recht, den vollen Schadensersatz von einem einzigen der Verursacher zu verlangen, unabhängig von der Graduierung der Verantwortlichkeiten.

  • Die Solidarität bedeutet, dass jeder Mitverpflichtete für den gesamten Betrag des Schadens verantwortlich ist.
  • Der Geschädigte kann wählen, von wem er den Schadensersatz verlangt, ohne die Rechte gegenüber den anderen Mitverpflichteten zu beeinträchtigen.
  • Das Recht auf vollständigen Schadensersatz bleibt unberührt, auch wenn der Geschädigte nur einen der Mitverursacher verklagt hat.
SOLIDARITÄT - INTERNES UND EXTERNES VERHÄLTNIS Vielzahl möglicher Verursacher des Schadens - Klage gegen nur einen von ihnen - Verzicht auf Solidarität - Ausschluss - Konsequenzen - Sachverhalt.

Der von der Corte behandelte Sachverhalt

Im konkreten Fall hat das Gericht das Urteil des Berufungsgerichts Rom bestätigt, das das Recht der Versicherungsgesellschaft eines während eines Transfers gesunkenen Fahrzeugs anerkannte, von allen Verantwortlichen des Vorfalls entschädigt zu werden. Es ist interessant festzustellen, dass, obwohl die Rückgriffsaktion nur gegen einige Mitarbeiter des Motorbootunternehmens eingeleitet wurde, das Recht auf Schadensersatz intakt blieb. Dies unterstreicht, dass der Geschädigte sich nicht darum kümmern muss, seine rechtlichen Schritte auf wenige Personen zu beschränken, sondern auch den gesamten Schadensbetrag von nur einem von ihnen verfolgen kann.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bietet die Verordnung Nr. 20170 von 2024 eine wichtige rechtliche Sicherheit im Bereich der zivilrechtlichen Haftung. Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass die Solidarität zwischen den Mitverpflichteten nicht erlischt, wenn der Geschädigte sich entscheidet, gegen nur einen von ihnen vorzugehen. Dieses Urteil stellt einen Schutz für die Rechte der Geschädigten dar und gewährleistet ihnen die Möglichkeit, vollständigen Schadensersatz zu erhalten, ohne sich um die interne Verteilung der Verantwortlichkeiten sorgen zu müssen. Es ist ein grundlegendes Prinzip, das die schützende Funktion des Zivilrechts gegenüber denjenigen bestätigt, die einen Schaden erlitten haben.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci