Ordnung Nr. 18048 vom 2024: Mitversicherung und Delegationsklausel

Die Ordnung Nr. 18048 vom 1. Juli 2024, eingereicht vom Kassationsgericht, behandelt ein Thema von erheblicher Bedeutung im Bereich der Versicherungen, insbesondere in Bezug auf die Mitversicherung und die Delegationsklausel. Diese Entscheidung klärt die Bedingungen, unter denen die Anfrage nach Zahlung der Entschädigung die Verjährung gegenüber den Mitversicherern unterbrechen kann, ein grundlegender Aspekt für die Versicherten und die Fachleute des Sektors.

Der Kontext des Urteils

Die Entscheidung fügt sich in einen Kontext der Mitversicherung ein, in dem mehrere Versicherungsunternehmen das Risiko einer Police teilen. In diesem Szenario ermöglicht die "Delegationsklausel" es einem der Mitversicherer, das Versicherungsverhältnis im Namen aller zu verwalten. Dennoch bleibt die Zahlung der Entschädigung der Verpflichtung jedes Mitversicherers unterworfen, jedoch nur anteilig.

Die Maxime des Urteils

Delegationsklausel - Delegierte - Zahlungsanfrage - Klage - Unterbrechung der Verjährung auch gegenüber dem delegierenden Mitversicherer - Konfigurierbarkeit - Bedingungen - Grundlage. Im Bereich der Mitversicherung, bei Vorliegen einer "Delegationsklausel" - mit der die Mitversicherer einem einzigen von ihnen den Auftrag erteilen, die Handlungen bezüglich der Durchführung des Versicherungsverhältnisses vorzunehmen, während sie weiterhin nur "anteilig" zur Zahlung der Entschädigung verpflichtet sind - ist die Zahlungsanfrage, die vom Versicherten (direkt oder über einen Makler) gegenüber dem delegierten Unternehmen gestellt wird, sowie dessen Klage auf Zahlung der gesamten Entschädigung geeignet, die Verjährung des Rechts auf Zahlung der Entschädigung gegenüber den anderen Mitversicherern ausschließlich dann zu unterbrechen, wenn das Unternehmen vertraglich, neben der Verwaltung der Police, auch die Aufgabe übernommen hat, alle damit zusammenhängenden Mitteilungen zu empfangen, da die Verpflichtung des Mitversicherers, da sie anteilig ist, nicht der Regel der Übertragung der unterbrechenden Wirkungen der Verjährung unterliegt, die für solidarische Verpflichtungen gemäß Art. 1310 BGB gilt.

Analyse der rechtlichen Implikationen

Das Gericht hat entschieden, dass die Zahlungsanfrage und die Klage gegen das delegierte Unternehmen die Verjährung unterbrechen können, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Es ist entscheidend, dass das delegierte Unternehmen auch die Aufgabe übernommen hat, alle Mitteilungen zu empfangen. Dieser Aspekt ist von entscheidender Bedeutung, da er, wenn er nicht eingehalten wird, zu einer Unsicherheit für den Versicherten hinsichtlich seiner Rechte führen kann.

  • Die anteilige Verantwortung der Mitversicherer impliziert, dass jeder von ihnen nur für seinen Anteil zu zahlen verpflichtet ist.
  • Die Übertragung der unterbrechenden Wirkungen der Verjährung erfolgt nicht automatisch, wie es bei solidarischen Verpflichtungen der Fall ist.
  • Die Klarheit im Umgang mit Mitteilungen ist entscheidend, um den Schutz der Rechte des Versicherten zu gewährleisten.

Schlussfolgerungen

Diese Ordnung stellt einen wichtigen Bezugspunkt für alle Akteure im Versicherungssektor und für Juristen dar, die sich mit Schadensersatz befassen. Die Klarheit, die das Kassationsgericht über die Dynamik der Mitversicherung und die Delegationsklausel bietet, ermöglicht es, potenzielle Streitigkeiten mit größerer Sicherheit zu bewältigen. Es ist entscheidend, dass die Versicherten diese Mechanismen verstehen und sich an erfahrene Fachleute wenden, um ihre Rechte im Falle eines Schadens zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci