Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 9380 von 2021 stellt einen wichtigen Bezugspunkt für das Verständnis der Regelung von Lebensversicherungen und der Frage der Subrogation dar. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen rechtlichen Aspekte, die vom Gericht behandelt wurden, insbesondere im Hinblick auf das Subrogationsrecht der Versicherungsunternehmen und deren Anwendbarkeit auf Versicherungsverträge, näher betrachten.
Der Streitfall betrifft den Antrag auf Schadensersatz von S.G., dem Erben eines Arztes, der bei einem Flugzeugabsturz verstorben ist. Die Versicherungsgesellschaft UNIPOLSAI hatte die Gültigkeit dieses Antrags angefochten und sich auf die jährliche Verjährung für die Zahlung der Entschädigung berufen, aber das Berufungsgericht von Venedig hatte festgestellt, dass die Verjährung durch eine gültige Mitteilung unterbrochen worden war. Die zentrale Frage war, ob UNIPOLSAI das Recht zur Subrogation gegenüber dem verantwortlichen Luftfrachtführer ausüben konnte.
Das Gericht hat bestätigt, dass das Recht zur Subrogation ex lege entsteht und nicht durch vertragliche Klauseln oder Verhaltensweisen der Parteien ausgeschlossen werden kann, die nicht ausdrücklich den Willen zur Verzichtserklärung auf dieses Recht zeigen.
Das Kassationsgericht berief sich auf Art. 1916 c.c. und stellte klar, dass das Recht zur Subrogation auch in Anwesenheit von Policen besteht, die keine rein entschädigende Funktion haben, wie im Falle von Lebensversicherungen. Es wurde zudem hervorgehoben, dass der Vergleichsakt zwischen dem Geschädigten und dem Haftpflichtversicherer des Luftfrachtführers das Subrogationsrecht der Versicherungsgesellschaft nicht beeinträchtigt hat.
Das Urteil Cass. Nr. 9380 von 2021 stellt klar, dass im Falle von Lebensversicherungen die Funktion der Versicherungsleistung überwiegend assistenziell und nicht entschädigend ist. Dies impliziert, dass das Subrogationsrecht nicht durch Vergleichsvereinbarungen, die den Versicherten von weiteren Ansprüchen befreien, eingeschränkt werden kann. Versicherungsunternehmen müssen daher bei der Verwaltung ihrer Rückgriffansprüche vorsichtig sein und sicherstellen, dass die Subrogationsrechte angemessen geschützt sind.
Zusammenfassend bietet das Urteil eine wichtige Klarstellung über die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Policen und den Rechten der Versicherungsunternehmen. Die rechtlichen Implikationen dieser Ausrichtung könnten zukünftige Streitigkeiten über Policen und das Subrogationsrecht beeinflussen und diesen Fall zu einem bedeutenden Bezugspunkt für Akteure im rechtlichen und versicherungswirtschaftlichen Sektor machen.