Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts Nr. 15239 von 2014 behandelt ein zentrales Thema im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen: die Möglichkeit des Delikts der vorsätzlichen Körperverletzung bei fehlendem informierten Einverständnis. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Punkte des Urteils, die Auswirkungen auf die Gesundheitsberufe und die relevanten Normen analysieren.
Der Fall betraf einen chirurgischen Eingriff an einem Kind, R.M., der zu dramatischen Folgen wie Blindheit führte. Das Berufungsgericht von Mailand hatte bereits die Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen und die Verjährung der Schadensersatzklage bestätigt, da die Verjährungsfrist sowohl für die fünfjährige als auch für die zehnjährige Verjährung abgelaufen war.
Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung aus medizinischer Behandlung und zur Feststellung der Verjährungsfrist für die Ausübung der Schadensersatzklage kann das Delikt der vorsätzlichen Körperverletzung nicht angenommen werden.
Das Gericht stellte fest, dass trotz des Fehlens eines informierten Einverständnisses der Eingriff mit therapeutischer Absicht durchgeführt wurde, wodurch die Konfiguration des Delikts der vorsätzlichen Körperverletzung ausgeschlossen wurde. Dieses Prinzip basiert auf einer gefestigten Rechtsprechung, die zwischen therapeutischen Handlungen und vorsätzlichem Verhalten unterscheidet.
Das informierte Einverständnis ist ein grundlegendes Element in der Arzt-Patient-Beziehung. Nach italienischem Recht benötigt jede medizinische Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Die Verletzung dieses Prinzips kann zu zivilrechtlicher und in bestimmten Fällen auch zu strafrechtlicher Verantwortung führen. Das Kassationsgericht hat jedoch klargestellt, dass das Fehlen eines Einverständnisses nicht automatisch ein vorsätzliches Verhalten des Arztes impliziert, wenn der Eingriff mit der Absicht durchgeführt wurde, den Patienten zu behandeln.
Das Urteil wirft ein Licht auf die Verantwortung der Gesundheitsberufe und hebt die Bedeutung der Dokumentation des informierten Einverständnisses sowie die Notwendigkeit hervor, stets im Interesse des Patienten zu handeln. Die wichtigsten Auswirkungen sind:
Das Urteil Nr. 15239 von 2014 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Schritt in der Definition der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es wird klargestellt, dass die therapeutische Absicht und die Einhaltung der beruflichen Regeln die Konfiguration schwerer Straftaten wie der vorsätzlichen Körperverletzung auch bei fehlendem Einverständnis ausschließen können. Dennoch bleibt es für die Gesundheitsberufe von entscheidender Bedeutung, ein angemessenes informierten Einverständnis sicherzustellen, um sowohl die Rechte der Patienten als auch ihre eigene rechtliche Position zu schützen.