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Haftung für Schäden, die durch streunende Hunde verursacht werden: Kommentar zur Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 3737 von 2023

Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, Nr. 3737 von 2023, bietet wichtige Klarstellungen zur Haftung im Falle von Schäden, die durch streunende Hunde verursacht werden. Der vorliegende Fall betrifft A.A., der nach einer Kollision mit einem Hund, während er sein Fahrzeug fuhr, Schadensersatz beantragt hat. Der Streit hat die Frage der passiven Legitimation der beteiligten Stellen, insbesondere der Gemeinde Morcone und der lokalen Gesundheitsbehörde (ASL) von Benevento, aufgezeigt.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Im Verlauf des Verfahrens hatte der Friedensrichter zunächst die ASL zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, während das Gericht in der Berufungsphase die passive Legitimation der ASL ausgeschlossen hat und der Meinung war, dass nur die Gemeinde verantwortlich sei. Das Kassationsgericht hat jedoch die Beschwerde von A.A. angenommen und festgestellt, dass die Gesundheitsbehörde tatsächlich eine Mitverantwortung gemäß der regionalen Gesetzgebung zur Verwaltung von Streunertieren hatte.

Das Gericht stellte fest, dass die ASL für die Folgen der unterlassenen Aktivierung des Dienstes zur Einfangung streunender Hunde verantwortlich ist, da diese Aufgabe in ihren Zuständigkeitsbereich fällt.

Die Zuständigkeiten der ASL und der Gemeinden

Das Urteil setzt einen grundlegenden Grundsatz fest: Die ASL müssen nicht nur das Hunderegister verwalten, sondern sind auch für die Prävention des Phänomens der Streunerei verantwortlich. Das L.R. Kampanien Nr. 16 von 2001 legt klar fest, dass:

  • Die ASL den Dienst zur Einfangung umherstreunender Hunde aktivieren müssen.
  • Die Kosten für die Einfangung umherstreunender Hunde sind von den Eigentümern zu tragen.

Diese Unterscheidung der Zuständigkeiten ist entscheidend für die Feststellung der Haftung im Falle von Vorfällen, die durch streunende Tiere verursacht werden. Das Gericht verwies auf frühere Rechtsprechungen, die die Mitverantwortung der ASL und der Gemeinden bestätigen, und betonte, dass der Geschädigte den Kausalzusammenhang zwischen dem schädlichen Ereignis und dem Fehlen von Maßnahmen seitens der zuständigen Stellen nachweisen muss.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 3737 von 2023 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Klärung der Haftung für Schäden dar, die durch streunende Tiere verursacht werden. Es erkennt an, dass die ASL eine grundlegende Rolle bei der Prävention und Verwaltung von Streunerei spielen, und bestätigt, dass ihre passive Legitimation in Fällen wie dem behandelten gegeben ist. Es ist unerlässlich, dass die Bürger über ihre Rechte in diesen Situationen informiert sind und dass die zuständigen Stellen proaktiv handeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.