Das Urteil Nr. 22437/2018 des Kassationsgerichts, vereinte Sektionen, hat ein Thema von großer Bedeutung im Bereich der Versicherungen behandelt, nämlich die Gültigkeit der "claims made"-Klauseln. Diese Klauseln, die die Verpflichtung des Versicherers zur Entschädigung auf Schäden beschränken, für die während der Laufzeit der Police ein Antrag gestellt wurde, haben bedeutende rechtliche Fragen und Fragen zu ihrer Berechtigung aufgeworfen.
Die Klage wurde von der Manitowoc Crane Group Italy S.R.L. gegen Allianz S.P.A. erhoben, nach einem Vorfall im Jahr 2002, als ein Kranarm fiel und ein Lagerhaus beschädigte. Die zentrale Frage betraf die Gültigkeit einer claims made-Klausel, die in den von Manitowoc abgeschlossenen Versicherungsverträgen enthalten war. Das Berufungsgericht Venedig hatte zunächst die Berufung von Allianz angenommen und argumentiert, dass die Klausel weder nichtig noch unangemessen sei, aber Manitowoc hat diese Entscheidung vor dem Kassationsgericht angefochten.
Die claims made-Klausel, obwohl sie als atypisch angesehen wird, kann nicht allein deshalb für nichtig erklärt werden, weil sie den Gegenstand des Versicherungsvertrags einschränkt.
Das Kassationsgericht hat, indem es die Klage teilweise angenommen hat, ein fundamentales Rechtsprinzip aufgestellt: Das Modell der Haftpflichtversicherung mit claims made-Klauseln ist gültig, sofern es die geltenden Vorschriften einhält. Das Gericht hat klargestellt, dass der Gegenstand der Versicherung an das Konzept des Schadens gebunden bleiben muss, verstanden nicht als Antrag auf Entschädigung, sondern als schädliches Ereignis.
Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen auf den Versicherungssektor, da es einen klaren Rahmen für die Verwendung von claims made-Klauseln bietet. Die Versicherungsunternehmen müssen bei der Erstellung der Verträge darauf achten, dass keine Bedingungen enthalten sind, die für die Versicherten unangemessen oder ungerecht sein könnten. Die Einhaltung der Berechtigung und des vertraglichen Gleichgewichts ist entscheidend, um die Gültigkeit der Policen und den Schutz der Rechte der Versicherten zu gewährleisten.
Das Urteil Nr. 22437/2018 des Kassationsgerichts stellt einen Fortschritt in der Klarstellung der Vorschriften zu den claims made-Klauseln im Versicherungssektor dar. Es betont die Bedeutung einer korrekten Information und eines ausgewogenen Vertrags, der die Rechte der Versicherten schützt und eine größere Transparenz in den vertraglichen Beziehungen fördert.