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Das Urteil Cass. Civ. Nr. 29483/2024: Überlegungen zur Freistellung in der Versicherung und zu Claims Made-Klauseln

Das kürzliche Urteil des Kassationsgerichts Nr. 29483/2024 bietet wichtige Anregungen zur Thematik der Claims Made-Klauseln in Versicherungsverträgen und deren Anwendbarkeit im Kontext der Freistellung. Insbesondere hat das Gericht festgestellt, dass solche Klauseln keine vertragliche Verwirkung darstellen, was erhebliche Auswirkungen für die an versicherungsrechtlichen Streitigkeiten beteiligten Parteien hat.

Der Kontext des Urteils

Der vorliegende Fall sah die Firma ULSS Nr. 6 Euganea (ULSS) gegen ein Urteil des Berufungsgerichts Venedig vorgehen, das ihre Freistellungsforderung gegenüber den Versicherungsunternehmen nur teilweise anerkannt hatte. Die ULSS, die zur Schadensersatzleistung wegen ärztlicher Fahrlässigkeit verurteilt wurde, hatte auch eine Freistellung gegenüber LLOYD'S und Italian Underwriting Srl beantragt, jedoch hatte der Richter entschieden, dass die im Vertrag enthaltenen Claims Made-Klauseln die Gewährleistung unbrauchbar machen.

Bedeutung der Claims Made-Klauseln

Eine der zentralen Fragen des Urteils betrifft die Auslegung der Claims Made-Klauseln, die den Versicherungsschutz auf während der Vertragslaufzeit gemeldete Schäden beschränken. Das Gericht hat erklärt, dass diese Klauseln keine vertragliche Verwirkung nach sich ziehen, da die Wirksamkeit der Gewährleistung von externen Faktoren, wie der Schadensersatzforderung des Geschädigten, abhängt. Dieses Prinzip steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, die Claims Made-Klauseln stets als gültige Instrumente angesehen hat, sofern sie klar und verständlich formuliert sind.

Die "Claims Made"-Klausel stellt keine vertragliche Verwirkung dar, nichts ex Art. 2965 BGB, soweit sie den Verlust des Rechts von der Wahl eines Dritten abhängt.

Die Implikationen des Urteils

  • Klärung des Begriffs der Freistellung im versicherungsrechtlichen Kontext.
  • Anerkennung der Gültigkeit der Claims Made-Klauseln, vorausgesetzt, sie erfüllen die Kriterien von Klarheit und Spezifität.
  • Mögliche Neubewertung der bestehenden Policen, insbesondere für Institutionen im Gesundheitswesen.

Fazit

Das Urteil Nr. 29483/2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Fortschritt bei der Definition der Rechte und Pflichten der Parteien im Versicherungsbereich dar. Durch die Anerkennung der Gültigkeit der Claims Made-Klauseln bietet es eine größere rechtliche Sicherheit und könnte die zukünftigen Vertragsabschlüsse im Versicherungssektor beeinflussen. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Fachleute in der Branche diese Implikationen berücksichtigen, um Streitigkeiten zu vermeiden und ein angemessenes Risikomanagement in der Versicherung zu gewährleisten.