Das Urteil Nr. 1671 vom 28. September 2023 des Berufungsgerichts Palermo steht im Kontext einer aktuellen rechtlichen Thematik, die die Verantwortung der Gesundheitseinrichtungen und die Beweisfrage im Falle von Schäden, die Patienten erlitten haben, betrifft. Das Gericht hat die Berufung von zwei Schwestern, G.D. und G.G., gegen eine Gesundheitseinrichtung angenommen und die Verantwortung für den Tod der Mutter, G.F., anerkannt, der nach einem unangemessenen medizinischen Eingriff eingetreten ist.
In erster Instanz hatte das Gericht von Agrigent die Schadensersatzforderungen abgelehnt, da es keine ausreichenden Beweise für die Verantwortung der Einrichtung gab. Die Berufungsklägerinnen haben jedoch diese Entscheidung angefochten und Mängel in der klinischen Dokumentation sowie im Management der Therapien hervorgehoben, die zum Tod der Patientin beigetragen haben könnten.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Gesundheitseinrichtung, angesichts der anfänglichen Beweislast auf Seiten der Berufungsklägerinnen, verpflichtet ist zu beweisen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen ergriffen hat.
Das Gericht hat bei der Bewertung der Verantwortung der Gesundheitseinrichtung hervorgehoben, dass die Informationsmängel in der Patientenakte sich negativ auf die Möglichkeit ausgewirkt haben, den korrekten Therapieablauf nachzuvollziehen. Experten haben betont, dass unzureichende Dokumentation an sich ein Beweis für die Fahrlässigkeit der Einrichtung sein kann.
Zusammenfassend stellt das Urteil des Berufungsgerichts Palermo eine wichtige Bestätigung der Rechte der Patienten dar und hebt die entscheidende Rolle der klinischen Dokumentation und des ordnungsgemäßen Managements der Therapien hervor. Das Gericht hat einen immateriellen Schaden anerkannt, der in der Verlustchance auf Überleben, geschätzt zwischen 30% und 40%, quantifiziert wurde und den Klägerinnen zu ersetzen ist. Das Urteil betont, dass es für Gesundheitseinrichtungen von grundlegender Bedeutung ist, maximale Transparenz und Korrektheit im klinischen Management zu gewährleisten, nicht nur um die eigenen Fachkräfte zu schützen, sondern vor allem um die Gesundheit der Patienten zu wahren.