Beschluss Nr. 16737 von 2024: Die Bewertung der klinischen Bescheinigungen und deren Beweiswert

Der kürzliche Beschluss des Kassationsgerichts, Nr. 16737 vom 17. Juni 2024, bietet wichtige Klarstellungen hinsichtlich des Beweiswerts der in einer Patientenakte enthaltenen Bescheinigungen. Diese Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem administrative Zertifikate eine entscheidende Rolle im zivilen und gesundheitlichen Bereich spielen.

Der normative Kontext der klinischen Zertifikate

Das Gericht hat festgestellt, dass die von einem öffentlichen Krankenhaus oder von einer mit dem SSN (Nationales Gesundheitsdienst) vertragsgebundenen Stelle erstellten Bescheinigungen den Charakter einer administrativen Zertifizierung haben. Das bedeutet, dass für diese Bescheinigungen das besondere Regime gemäß den Artikeln 2699 und folgenden des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er diesen Dokumenten einen besonderen Beweiswert verleiht, der sich von anderen Bewertungsformen wie Diagnosen oder klinischen Meinungen unterscheidet.

Im Allgemeinen haben die in einer Patientenakte enthaltenen Bescheinigungen, die von einem öffentlichen Krankenhaus oder von einer mit dem SSN vertragsgebundenen Stelle erstellt wurden, den Charakter einer administrativen Zertifizierung - auf die das besondere Regime der Artikel 2699 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar ist - hinsichtlich der dort enthaltenen Angaben zu den während einer Therapie oder eines Eingriffs durchgeführten Aktivitäten (im Unterschied zu Bewertungen, Diagnosen oder, jedenfalls, zu wissenschaftlichen oder meinungsäußernden Darstellungen, die keine privilegierte Beweiskraft haben), während die nicht in der Akte verzeichneten Aktivitäten mit jedem Mittel bewiesen werden können. (Im vorliegenden Fall hat das Kassationsgericht die Entscheidung des Berufungsgerichts Sassari aufgehoben, das fälschlicherweise die Bewertung der Beweisergebnisse ausgeschlossen hatte, mit denen die Geschädigten die Durchführung einer weiteren echotografischen Untersuchung bewiesen hatten, im Vergleich zu den in der Patientenakte angegebenen, und fälschlicherweise angenommen hatte, dass die Zuverlässigkeit und Vollständigkeit letzterer nur durch eine Falschaussage angefochten werden könne).

Die Konsequenzen der Entscheidung des Gerichts

Dieses Urteil hat wichtige Konsequenzen für die rechtlichen Praktiken im Gesundheitsbereich. Insbesondere hat das Gericht die Entscheidung des Berufungsgerichts Sassari aufgehoben, das fälschlicherweise die Analyse von Dokumentenbeweisen seitens der Geschädigten ausgeschlossen hatte. Dies impliziert, dass auch in Abwesenheit von Angaben in der Patientenakte medizinische Aktivitäten durch andere Beweise nachgewiesen werden können, ohne dass eine Falschaussage erforderlich ist.

  • Die Patientenakten als administrative Zertifikate.
  • Die Möglichkeit, nicht in der Akte angegebene Aktivitäten mit jedem Mittel zu beweisen.
  • Die Rolle der Falschaussage bei der Anfechtung klinischer Bescheinigungen.

Fazit

Zusammenfassend stellt der Beschluss Nr. 16737 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung eines besseren Schutzes der Rechte von Patienten und Geschädigten im Gesundheitsbereich dar. Indem der Wert klinischer Bescheinigungen und die Möglichkeit, andere Beweise zu verwenden, klargestellt werden, bietet dieses Urteil neue Chancen für diejenigen, die im Falle von medizinischen Fehlverhalten Gerechtigkeit suchen. Es bleibt für die Juristen von wesentlicher Bedeutung, sich mit diesen rechtlichen Aspekten vertraut zu machen, um eine effektive und informierte Verteidigung zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci