Der Beschluss Nr. 22161 von 2024 des Kasationsgerichts, erlassen von der Arbeitsabteilung, bietet eine wichtige Gelegenheit zur Reflexion über die Beweislast in Fällen von Entschädigungen für Mobbing-Schäden. Der Fall geht auf die Klage von A.A., einer Angestellten der Gemeinde Pachino, zurück, die Schadensersatz für psychische und körperliche Schäden beantragte, die ihr aufgrund einer Situation erzwungener Inaktivität entstanden sind. Das Berufungsgericht Catania hatte die Klage abgewiesen, da es keinen Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Arbeitgebers und dem erlittenen Schaden der Arbeitnehmerin sah. Das Kasationsgericht hingegen gab der Revision statt und hob die Bedeutung einer korrekten Beurteilung der Beweise hervor.
Das Kasationsgericht bekräftigte die Bedeutung von Art. 2087 des Bürgerlichen Gesetzbuches und betonte, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Dieses Prinzip wird auch durch europäische Vorschriften zu diesem Thema unterstützt, wie das Europäische Abkommen vom 8. Oktober 2004 über arbeitsbedingten Stress. Das Gericht hob hervor, wie das Verhalten der Verwaltung, A.A. in einem Zustand erzwungener Inaktivität zu belassen, diese Pflicht verletzt hat, was zu einem Schaden für die Arbeitnehmerin führte.
Das Verhalten des Arbeitgebers, das den Arbeitnehmer in einem Zustand erzwungener Inaktivität belässt, kann einen Nachteil für das berufliche und persönliche Leben des Betroffenen darstellen, der entschädigungsfähig ist.
Einer der relevantesten Aspekte des Urteils ist die Frage der Beweislast. Das Gericht stellte fest, dass in Mobbing-Situationen der Arbeitgeber beweisen muss, dass er alle notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, um den Schaden zu verhindern. Das Berufungsgericht hat bei der Bewertung der Beweise den Kausalzusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Krankheit der Arbeitnehmerin nicht angemessen berücksichtigt. Es konnte abgeleitet werden, dass die Ergebnisse des gerichtlich bestellten Gutachtens nicht korrekt in die endgültige Bewertung integriert wurden, was zu einem Irrtum in der Urteilsfindung führte.
Zusammenfassend stellt der Beschluss Nr. 22161 von 2024 des Kasationsgerichts einen wichtigen Schritt zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer dar. Er bekräftigt die Pflicht des Arbeitgebers, ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten, und die Notwendigkeit einer korrekten Beurteilung der Beweise im Falle von Entschädigungsanträgen. Die Entscheidung des Gerichts bietet bedeutende Anregungen für alle, die sich ähnlichen Situationen gegenübersehen, und hebt die Bedeutung eines angemessenen rechtlichen Schutzes im Arbeitsbereich hervor.