Kommentar zur Verordnung Nr. 20036 vom 2024: ordentliche Gerichtsbarkeit und Schadensersatz

Die recente Verordnung Nr. 20036 vom 22. Juli 2024, die vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet eine wichtige Reflexion über die Gerichtsbarkeit im Bereich des Schadensersatzes, insbesondere im Kontext von Insolvenzverfahren und vorläufigen Vergleichen. Die zentrale Frage betrifft die rechtliche Stellung der beteiligten Personen und ihr Recht, Schadensersatz von der Steuerbehörde zu verlangen.

Die rechtliche Frage

In dieser Verordnung hat das Gericht festgestellt, dass "die Klage auf Schadensersatz gegen die Steuerbehörde, aufgrund des von dieser geäußerten negativen Votums gegenüber dem im vorläufigen Vergleich vorgesehenen, vermindernden Behandlungsvorschlag, der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, da der Ausdruck des Votums nicht einmal abstrakt zu den Verwaltungsakten gezählt werden kann, sodass die von der klagenden Partei geltend gemachte rechtliche Stellung nicht in das Ermessen der öffentlichen Verwaltung eingreift."

Im Allgemeinen. Die Klage auf Schadensersatz gegen die Steuerbehörde, aufgrund des von dieser geäußerten negativen Votums gegenüber dem im vorläufigen Vergleich vorgesehenen, vermindernden Behandlungsvorschlag, der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, da der Ausdruck des Votums nicht einmal abstrakt zu den Verwaltungsakten gezählt werden kann, sodass die von der klagenden Partei geltend gemachte rechtliche Stellung nicht in das Ermessen der öffentlichen Verwaltung eingreift.

Analyse des Urteils

Das Gericht skizziert somit eine klare Grenze zwischen der ordentlichen und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er den Typ des Gerichts definiert, das sich mit dem Streitfall befassen muss. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zuständig, wenn es um subjektive Rechte geht, wie im vorliegenden Fall, in dem das negative Votum der Steuerbehörde direkte Auswirkungen auf die Rechte der Gläubiger hatte.

  • Klärt die Trennung zwischen Verwaltungsakten und subjektiven Rechten der Privaten.
  • Behandelt das Thema der Verantwortlichkeiten der öffentlichen Verwaltung.
  • Beruft sich auf frühere Rechtsprechungen, um seine Position zu untermauern.

Schlussfolgerungen

Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt im Verständnis der Gerichtsbarkeit im Bereich des Schadensersatzes dar. Sie hebt die Bedeutung einer korrekten Auslegung der Normen hervor, insbesondere derjenigen im Zivilprozessrecht und im Insolvenzrecht, die die Rechte der an Insolvenzverfahren beteiligten Personen schützen. Juristische Fachleute sollten die Implikationen dieses Urteils sorgfältig in Betracht ziehen, das die ordentliche Gerichtsbarkeit in Kontexten stärkt, in denen die öffentliche Verwaltung Ermessensspielräume ausübt.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci