Die recente Entscheidung des Kassationsgerichts Nr. 2483 von 2018 hat wichtige Klarstellungen zur zivilrechtlichen Haftung im Falle von Schäden, die Minderjährigen zugefügt werden, geliefert. Insbesondere betrifft der vorliegende Fall M.T., ein Mädchen, das in eine Schlucht gefallen ist, während sie in der Nähe der Straße spielte, und die daraufhin vom Gemeindeverband geforderte Schadensersatzleistung. Dieser Artikel hat zum Ziel, die wichtigsten rechtlichen Aspekte und praktischen Implikationen des Urteils zu analysieren, wobei die Rolle der elterlichen Aufsicht und der öffentlichen Verantwortung hervorgehoben wird.
M.T., die vom Gemeindeverband verklagt wurde, hat Schadensersatz für die aufgrund eines Sturzes in eine Schlucht an der Gemeindestraße erlittenen Schäden verlangt. Das Gericht von Locri hatte den Antrag zunächst angenommen, aber das Berufungsgericht von Reggio Calabria hat den Betrag des Schadensersatzes reduziert und argumentiert, dass der Sturz nicht auf eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern zurückzuführen sei. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde verantwortlich sei, weil sie keine angemessenen Vorsorgemaßnahmen getroffen habe.
Im Fall M.T. stellte das Gericht fest, dass die Haftung der Gemeinde auf der Unterlassung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen beruht, um Unfälle zu verhindern, und hob die deliktische Haftung gemäß Art. 2043 c.c. hervor.
Das Kassationsgericht hat die Berufungsgründe der Gemeinde angenommen und festgestellt, dass das Berufungsgericht das Verhalten der Minderjährigen und deren mögliche kausale Einflussnahme auf das schädigende Ereignis nicht ausreichend berücksichtigt habe. Die wesentlichen Punkte der Entscheidung umfassen:
Das Urteil Nr. 2483/2018 des Kassationsgerichts erläutert, wie die zivilrechtliche Haftung unter Berücksichtigung sowohl des Verhaltens des Geschädigten als auch des Aufsehers über die Sache bewertet werden muss. Im Falle von Minderjährigen spielt die elterliche Aufsicht eine grundlegende Rolle, kann jedoch die Haftung der öffentlichen Einrichtungen für die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen nicht ausschließen. Dieses Prinzip ist entscheidend, um eine gerechte Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten und die Rechte der Minderjährigen in Risikosituationen zu schützen.