Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. III, Ord. n. 15244 vom 2024: Haftung für Schäden, die durch streunende Tiere verursacht werden

Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, n. 15244 vom 31. Mai 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur zivilrechtlichen Haftung im Falle von Schäden, die durch streunende Tiere verursacht werden. Der behandelte Fall betrifft die Gemeinde Vitulano und das Gesundheitsamt (ASL) von B, wobei die juristischen Komplexitäten im Zusammenhang mit der Verwaltung des Streunertums und der Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Einrichtungen hervorgehoben werden.

Der vorliegende Fall

A.A. und B.B. haben das ASL von B verklagt, nachdem ein Verkehrsunfall durch einen streunenden Hund verursacht wurde. Der Fahrer verlor beim Versuch, das Tier zu vermeiden, die Kontrolle über das Fahrzeug und erlitt schwere Verletzungen sowie Sachschäden. In erster Instanz entschied das Gericht von Benevento, die Verantwortung ausschließlich der Gemeinde Vitulano zuzuschreiben, die daraufhin die Entscheidung anfocht und die Verantwortung des ASL basierend auf dem regionalen Gesetz zur Verhinderung von Streunertum geltend machte.

Die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die durch streunende Hunde verursacht werden, liegt ausschließlich bei der Einrichtung, die gemäß den regionalen Gesetzen mit der Auffang und Unterbringung dieser Tiere betraut ist.

Juristische Grundsätze, die vom Gericht festgestellt wurden

Das Kassationsgericht hat dem Hauptantrag der Gemeinde stattgegeben und festgestellt, dass das Gesetz n. 16 von 2001 der Region Kampanien eindeutig dem ASL die Verantwortung für die Auffang und Unterbringung von streunenden Tieren zuweist. Daher war die gemeinsame Verurteilung der Gemeinde und des ASL fehlerhaft, da es kein aktives oder unterlassenes Verhalten der Gemeinde gab, das eine solche Verantwortung rechtfertigen könnte. Dieses Prinzip steht im Einklang mit früheren gerichtlichen Entscheidungen, wie dem Urteil Cass. n. 3737 von 2023, das die Exklusivität der Verantwortung des ASL in ähnlichen Fällen klargestellt hat.

  • Exklusive zivilrechtliche Haftung des ASL für Schäden durch streunende Tiere
  • Bedeutung des regionalen Gesetzes zur Verhinderung von Streunertum
  • Ausschluss der gemeinsamen Haftung der Gemeinde

Fazit

Das Urteil n. 15244 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung im Bereich der zivilrechtlichen Haftung für Schäden dar, die durch streunende Tiere verursacht werden. Es betont das Prinzip, dass die Verantwortung bei der gesetzlich dafür vorgesehenen Einrichtung liegt, in diesem Fall dem ASL. Es ist entscheidend, dass die Institutionen diese Prinzipien einhalten, um eine effektive und verantwortungsvolle Verwaltung des Streunertums zu gewährleisten und Verwirrung sowie Kompetenzkonflikte zwischen öffentlichen Einrichtungen zu vermeiden. Die rechtliche Klarheit und die korrekte Zuordnung der Verantwortlichkeiten sind unerlässlich, um die Rechte der Bürger zu schützen und eine angemessene Entschädigung im Schadensfall zu gewährleisten.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci