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Der Kassationsgerichtshof zur Schadensersatzklage wegen Bluttransfusionen: Beschluss Nr. 20882 von 2018

Der recente Beschluss des Kassationsgerichts Nr. 20882 vom 22. August 2018 fügt sich in einen rechtlichen Kontext von besonderer Bedeutung ein, der die Verantwortung des Gesundheitsministeriums für Schäden aufgrund von Bluttransfusionen mit infiziertem Blut betrifft. Dieses Urteil klärt einige grundlegende Aspekte der Verjährung und der aktiven Klagebefugnis bei Schadensersatzforderungen und hebt die Komplexität der rechtlichen Verfahren im Gesundheitswesen hervor.

Der Kontext des Urteils

In diesem Beschluss hat das Gericht die Beschwerde von S. R. und anderen gegen das Gesundheitsministerium geprüft, die die Schadensersatzfähigkeit der aufgrund von Bluttransfusionen mit infiziertem Blut erlittenen Schäden betrifft. Das Berufungsgericht Rom hatte bereits seine Meinung geäußert und festgestellt, dass die Verantwortung des Ministeriums von außervertraglicher Natur sei, wodurch die fünfjährige Verjährungsfrist für Schadensersatzforderungen Anwendung fand.

Die Verantwortung des Gesundheitsministeriums für Schäden durch Bluttransfusionen mit infiziertem Blut ist außervertraglicher Natur und unterliegt der fünfjährigen Verjährung.

Analyse der rechtlichen Grundsätze

Das Gericht hat einige grundlegende rechtliche Prinzipien bekräftigt:

  • Die Verantwortung des Gesundheitsministeriums ist außervertraglicher Natur und unterliegt der fünfjährigen Verjährung gemäß Art. 2947 BGB.
  • Der Beginn der Verjährung ist identifizierbar mit dem Datum der Einreichung des Verwaltungsantrags.
  • Schadensersatzforderungen, die nach Ablauf der Verjährungsfrist eingereicht werden, sind unzulässig.

Diese Grundsätze wurden auch bei der Bewertung der passiven Klagebefugnis angewandt, wobei bestätigt wurde, dass das Ministerium für die fehlende Überwachung der Sicherheit des Blutes verantwortlich war.

Schlussfolgerungen

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 20882 von 2018 fügt sich in einen rechtlichen Kontext von großer Aktualität ein und hebt die Bedeutung einer korrekten Interpretation der Vorschriften zur medizinischen Verantwortung hervor. Mit diesem Beschluss hat das Gericht nicht nur die außervertragliche Natur der Verantwortung des Gesundheitsministeriums bestätigt, sondern auch die anwendbaren Verjährungsfristen klargestellt, wodurch wichtige Denkanstöße für alle Beteiligten im Bereich des Gesundheitsrechts gegeben werden.