• via Alberto da Giussano, 26, 20145 Milano
  • +39 02 4003 1253
  • info@studiolegalebianucci.it
  • Strafverteidiger, Familienrechtsexperte, Scheidungsanwalt

Berufliche Haftung: Analyse des Urteils Cass. civ. n. 24073/2017

Das Urteil Nr. 24073 von 2017 des Kassationsgerichts bietet bedeutende Anhaltspunkte zum Thema der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen. Insbesondere hat das Gericht einen Fall von Vertragsverletzung seitens eines Krankenhausunternehmens untersucht und dabei die Bedeutung einer korrekten Diagnose und der einzuhaltenden Verfahren während eines chirurgischen Eingriffs hervorgehoben.

Der Fall, der vom Gericht behandelt wurde

Der betreffende Fall betrifft das Krankenhausunternehmen Bianchi Melacrino Morelli in Reggio Calabria und betrifft einen Eingriff zur vollständigen Entfernung einer Niere, der an einer Patientin, I.G., durchgeführt wurde. Der Chirurg, M.R., hatte eine Neoplasie auf Grundlage von Ultraschalluntersuchungen und CT-Scans diagnostiziert, hatte jedoch kein sofortiges bioptisches Exam durchgeführt. Dies führte zur vollständigen Entfernung der Niere, die sich später als von einer Infektionskrankheit betroffen herausstellte, wodurch stattdessen eine partielle Nephrektomie erforderlich wurde.

Das Gericht stellte fest, dass das Unterlassen der bioptischen Untersuchung nicht als bloß fahrlässiges Verhalten angesehen werden kann, sondern als ätiologisch relevant in Bezug auf die getroffene Therapieentscheidung anerkannt wurde.

Analyse der Haftung

Das Berufungsgericht hatte bereits die Haftung des Krankenhausunternehmens und des Arztes festgestellt, und das Kassationsgericht hat diese Entscheidung bestätigt. Die vertragliche Haftung der Gesundheitseinrichtung wurde in diesem Fall auf die Verletzung beruflicher Pflichten und die Notwendigkeit, diagnostische Protokolle zu befolgen, gestützt. Das Unternehmen versuchte, das Urteil anzufechten, indem es geltend machte, dass das Fehlen der bioptischen Untersuchung nicht notwendigerweise zu einer korrekten Diagnose geführt hätte, aber das Gericht stellte klar, dass:

  • Die Haftung ist basierend auf der abstrakten Eignung des unterlassenen Verhaltens zur Verhinderung des Schadens zu bewerten.
  • Die diagnostische Schwierigkeit schließt die Notwendigkeit aus, die vorgesehenen Verfahren zu befolgen.
  • Die Beweislast im Falle eines Versäumnisses liegt bei der Gesundheitseinrichtung.

Fazit

Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 24073/2017 stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der beruflichen Haftung dar. Es betont, wie mangelnde Aufmerksamkeit für diagnostische Verfahren zu gravierenden Konsequenzen für die Patienten führen kann. Gesundheitsdienstleister und Einrichtungen müssen sicherstellen, dass jede medizinische Handlung den Pflege-Standards entspricht, um rechtliche Haftung zu vermeiden. Die Klarheit der Vorschriften und ihre strikte Anwendung sind entscheidend, um sowohl Patienten als auch Gesundheitsfachkräfte zu schützen.