Das Urteil des Bundesgerichtshofs Nr. 21955 vom 21. Juli 2023 bietet wichtige Anhaltspunkte zum Verständnis der Dynamiken im Zusammenhang mit der Entschädigung bei Berufserkrankungen. In diesem Fall hat das Gericht die Berufung der Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers geprüft, der an einer beruflich bedingten Erkrankung gestorben ist. Die zentrale Frage betrifft den Kausalzusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung, ein entscheidender Aspekt im Arbeitsrecht und im Zivilrecht.
Das Berufungsgericht von Messina hatte zunächst die Berufung der beteiligten Unternehmen stattgegeben und die Entschädigungsforderung der Erben des Arbeitnehmers abgelehnt. Die Entscheidung beruhte auf dem Fehlen konkreter Beweise, die die Exposition des Arbeitnehmers gegenüber bestimmten chemischen Stoffen nachwiesen und folglich die Unmöglichkeit, einen Kausalzusammenhang zwischen seiner beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung, die zum Tod geführt hatte, festzustellen.
Der Bundesgerichtshof hat einige grundlegende Prinzipien zur Beweislast im Kontext von Berufserkrankungen bekräftigt. Insbesondere hat der Arbeitnehmer die Aufgabe, Folgendes zu beweisen:
Das Gericht hat das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs, auch nicht als Mitursache, zwischen dem Arbeitsfaktor und der erlittenen Krankheit ausgeschlossen.
In diesem speziellen Fall hat das Gericht festgestellt, dass die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um eine direkte Verbindung zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung herzustellen. Dies ist ein wichtiger Hinweis auf die Bedeutung der Qualität der vorgelegten Beweise in solchen Verfahren.
Das Urteil Nr. 21955/2023 des Bundesgerichtshofs hebt die Bedeutung des Kausalzusammenhangs und der Beweislast bei der Bewertung von Entschädigungsansprüchen wegen Berufserkrankungen hervor. Die anrufenden Parteien müssen in der Lage sein, nicht nur das Vorliegen der Erkrankung, sondern auch die tatsächliche Korrelation mit der Arbeitsumgebung und den ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen. Dieses Urteil dient als Mahnung für Arbeitnehmer und deren Angehörige hinsichtlich der Notwendigkeit, angemessene und überzeugende Beweise zu sammeln, um ihre Ansprüche vor Gericht zu untermauern.