Entschädigung für den Auftragnehmer: Analyse des Beschlusses Nr. 16346 vom 2024

In der Welt der Aufträge kann der einseitige Rücktritt des Auftraggebers beim Auftragnehmer Unsicherheiten hervorrufen, insbesondere hinsichtlich der Entschädigung für entgangenen Gewinn. Der Beschluss Nr. 16346 vom 12. Juni 2024, der vom Kassationsgericht erlassen wurde, bietet eine klare Auslegung der Modalitäten zur Quantifizierung dieser Entschädigung und legt spezifische Parameter fest, die helfen können, Streitigkeiten in diesem Bereich zu klären. Lassen Sie uns die Inhalte und die Implikationen dieses Urteils im Detail betrachten.

Der Kontext des Urteils

Das Kassationsgericht hat in seinem Beschluss den Fall einer Klage von C. (A. A.) gegen F. (T. A.) behandelt, die die Quantifizierung der dem Auftragnehmer geschuldeten Entschädigung nach einem einseitigen Rücktritt des Auftraggebers betrifft. Die zentrale Frage war, ob es möglich sei, eine pauschale Berechnungsmethode anzuwenden, wie sie für öffentliche Aufträge vorgesehen ist, in Situationen, in denen es schwierig ist, den tatsächlichen Schaden, den der Auftragnehmer erlitten hat, nachzuweisen.

Leitsatz des Urteils

Entschädigung für den Auftragnehmer wegen entgangenem Gewinn - Bestimmung - Quantifizierung auf der Grundlage eines pauschalen, hypothetischen Prozentsatzes, der aus dem Recht der öffentlichen Aufträge abgeleitet wird - Anwendbarkeit - Bedingungen. Wenn es schwierig ist, einen sicheren Nachweis über die Höhe des Schadens in Bezug auf langfristige rechtliche Beziehungen zu erbringen, zu denen auch der Privatauftrag gehört, kann die dem Auftragnehmer aufgrund des einseitigen Rücktritts des Auftraggebers zustehende Entschädigung für den entgangenen Gewinn, den er erlitten hat, gleichmäßig quantifiziert werden, indem analog der pauschale und hypothetische Satz aus dem Recht der öffentlichen Aufträge angewendet wird, der zehn Prozent der Differenz zwischen dem vereinbarten Entgelt und dem für die teilweise ausgeführten Arbeiten angefallenen Betrag beträgt.

Dieser Leitsatz legt ein wichtiges Prinzip fest: Wenn es nicht möglich ist, konkrete Beweise über die Höhe des Schadens vorzulegen, kann auf eine pauschale Quantifizierung zurückgegriffen werden. Konkret muss die Entschädigung als 10% der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlich für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts ausgeführten Arbeiten angefallenen Betrag berechnet werden.

Praktische Implikationen

Die Implikationen des Urteils sind vielfältig und von entscheidender Bedeutung für Auftragnehmer und Auftraggeber. Hier sind einige Schlüsselpunkte, die zu berücksichtigen sind:

  • Definition der Entschädigung: Klärt, was unter entgangenem Gewinn zu verstehen ist und wie dieser quantifiziert werden kann.
  • Verwendung des pauschalen Prozentsatzes: Bietet eine einfache und praktische Methode zur Berechnung der Entschädigung im Falle eines Rücktritts und vermeidet lange und komplexe rechtliche Auseinandersetzungen.
  • Anwendbarkeit durch Analogie: Setzt einen Präzedenzfall, der zukünftige Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Privataufträge beeinflussen könnte.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss Nr. 16346 vom 2024 einen wichtigen Schritt im Bereich der Auftragsvergabe und der Schadensersatzregelungen darstellt. Die Möglichkeit, im Falle eines einseitigen Rücktritts vom Auftrag einen pauschalen Betrag anzusetzen, stellt eine Absicherung für die Auftragnehmer dar, erleichtert die Bestimmung der Entschädigung und verringert die Unsicherheit im Zusammenhang mit Streitigkeiten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass alle Akteure im Auftragssektor sich dieser Bestimmungen bewusst sind, um ihre Rechte und Pflichten zu wahren.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci