Verordnung Nr. 11140 vom 2024: Verantwortung des Straßenbesitzers und der Parkverhinderer

Die kürzlich ergangene Verordnung Nr. 11140 vom 24. April 2024 hat wichtige Fragen zur zivilrechtlichen Verantwortung aufgeworfen, insbesondere in Bezug auf die Aufsicht über öffentliche Güter wie Straßen. Dieses Urteil bietet eine klare Auslegung von Artikel 2051 des Bürgerlichen Gesetzbuches und hebt die Vermutung der Verantwortung des Straßenbesitzers für Schäden hervor, die durch strukturelle Bedingungen und Zubehörteile, einschließlich der Parkverhinderer, verursacht werden.

Die Vermutung der Verantwortung

Nach den Feststellungen des Gerichts wird der Straßenbesitzer im Falle von Unfällen, die mit der Beschaffenheit der Straße und ihren Zubehörteilen zusammenhängen, als verantwortlich angesehen. Insbesondere fallen die Parkverhinderer, die oft die Ursache von Unfällen sind, unter diese Verantwortung. Die Gesetzgebung sieht jedoch die Möglichkeit einer Entlastungsbeweisführung für den Eigentümer vor, der nachweisen kann, dass:

  • Die Installation der Parkverhinderer von Dritten in ihnen zugewiesenen Bereichen durchgeführt wurde.
  • Diese Dritten einen Berechtigungstitel für die Installation hatten.
  • Keine Kontrollbefugnis seitens des Aufsehers bestand.

In Abwesenheit solcher Beweise gilt der Eigentümer als verantwortlich. Diese rechtliche Auffassung basiert auf einer Logik des Schutzes der Straßenbenutzer, die sich auf die Sicherheit der öffentlichen Infrastrukturen verlassen können müssen.

Der Inhalt des Leitsatzes

Generell. Im Hinblick auf die Verantwortung für Sachen in Verwahrung gemäß Art. 2051 BGB wird der Straßenbesitzer als verantwortlich für Unfälle betrachtet, die auf die Bedingungen der Struktur und deren Beschaffenheit sowie deren Zubehörteile zurückzuführen sind, einschließlich der sogenannten "Parkverhinderer", es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die Installation solcher Bauwerke durch Dritte in einem ihnen zugewiesenen Bereich und aufgrund eines spezifischen Berechtigungstitels und ohne jegliche Kontrollbefugnis des Eigentümers erfolgte, oder, im Fehlen der vorgenannten Bedingungen, innerhalb eines so kurzen Zeitrahmens im Verhältnis zum Eintritt des Unfalls, dass ein Eingreifen des verantwortlichen Eigentümers nicht möglich war.

Dieser Leitsatz unterstreicht die Bedeutung des Entlastungsbeweises und legt die Beweislast beim Eigentümer, der seine Unschuld an den Ereignissen nachweisen muss, um die Verantwortung zu vermeiden. Es ist entscheidend, dass der Straßenbesitzer die Abwesenheit von Kontrolle nachweisen kann und dass die Installation der Parkverhinderer nicht von ihm oder unter seiner Aufsicht durchgeführt wurde.

Fazit

Das Urteil Nr. 11140 vom 2024 stellt eine wichtige Überlegung zur zivilrechtlichen Verantwortung der öffentlichen Verwaltungen dar, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Straßen. Es bestätigt die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle und Verantwortung seitens der öffentlichen Einrichtungen in einem Kontext, in dem die Bürger sicher unterwegs sein müssen. Die Implikationen dieses Urteils können nicht nur zukünftige juristische Entscheidungen beeinflussen, sondern auch die Art und Weise, wie öffentliche Verwaltungen die Infrastrukturen verwalten und sich um die Verkehrssicherheit kümmern.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci