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Casazione Zivil n. 14615/2020: Medizinische Haftung und Schadensersatz

Das Urteil n. 14615 von 2020 des Kassationsgerichts, erlassen am 9. Juli 2020, behandelt zentrale Fragen im Bereich der medizinischen Haftung und des Schadensersatzes, insbesondere im Fall einer HCV-Infektion, die durch Bluttransfusionen übertragen wurde. Die Angehörigen von D.S.L., der aufgrund der Krankheit verstorben ist, haben Schadensersatzansprüche sowohl iure proprio als auch iure hereditatis gegen die USL Lecce und das Gesundheitsministerium geltend gemacht.

Der Fall und das Urteil erster Instanz

In erster Instanz hatte das Gericht von Lecce die Ansprüche der Angehörigen anerkannt und einen signifikanten Schadensersatz für immaterielle und materielle Schäden zugesprochen. Das Berufungsgericht hat jedoch später teilweise die Ansprüche abgelehnt und die Haftung für den Schadensersatz auf das Gesundheitsministerium beschränkt und nicht auf die USL, aufgrund des Fehlens eines Beweises für ein schuldhaftes Verhalten.

Die Haftung der USL gegenüber den Angehörigen wurde aufgrund des Fehlens eines direkten Vertrags mit der Gesundheitseinrichtung ausgeschlossen.

Die Begründungen des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht hat, während es das Urteil des Berufungsgerichts teilweise bestätigte, einige grundlegende Prinzipien im Bereich der medizinischen Haftung hervorgehoben. Insbesondere wurde bekräftigt, dass:

  • Das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Patienten und der Gesundheitseinrichtung besteht, wodurch die Möglichkeit eines direkten Schadensersatzanspruchs für die Angehörigen ausgeschlossen ist.
  • Im Falle des Todes des Patienten können die Angehörigen den Schadensersatz nur iure hereditatis und nicht iure proprio fordern.
  • Die vertragliche Haftung ist auf den Bereich des bestehenden Verhältnisses beschränkt, sodass die Angehörigen keine Schadensersatzansprüche für nicht direkt erlittene Schäden geltend machen können.

Es ist interessant zu bemerken, dass das Gericht auch die Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche geprüft hat und festgestellt hat, dass der Beginn nicht von dem Datum des schädigenden Ereignisses, sondern vom Wissen über die Krankheit berechnet werden muss, wodurch ein Prinzip größerer Schutz für die Opfer von langanhaltenden Schäden eingeführt wird.

Schlussfolgerungen

Das Urteil n. 14615/2020 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung über die Dynamik der Haftung im Gesundheitswesen dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Unterscheidung zwischen den Schadensersatzansprüchen der Patienten und denen ihrer Angehörigen und betont die Bedeutung des Nachweises eines schuldhaften Verhaltens seitens der Gesundheitseinrichtung. Diese Rechtsprechung könnte zukünftige Streitigkeiten im Bereich der medizinischen Haftung beeinflussen und die Dokumentation und den Nachweis in Schadensersatzfällen noch entscheidender machen.