Haftung und Obhut: Analyse des Urteils Nr. 33074/2023

Der Kassationsgerichtshof hat mit dem Beschluss Nr. 33074 vom 28. November 2023 eine heikle Frage zur zivilrechtlichen Haftung im Falle von Verletzungen behandelt, die durch suboptimale Straßenverhältnisse, insbesondere auf Straßenbelägen aus Kopfsteinpflaster, verursacht wurden. Das Urteil hebt die Bedeutung der Analyse des Ursachenzusammenhangs zwischen dem unterhaltenen Objekt und dem erlittenen Schaden des Geschädigten hervor und betont die Verantwortung aller beteiligten Parteien.

Der zu prüfende Fall

Der Beschwerdeführer, A.A., hatte Schadensersatz für Verletzungen beantragt, die er durch einen Sturz auf einer mit Kopfsteinpflaster belegten Straße erlitten hatte, wobei er die Verantwortung von Rom Capitale und dem für die Wartung zuständigen Unternehmen geltend machte. Sowohl der Friedensrichter als auch das Gericht von Rom hatten den Antrag jedoch abgelehnt, da sie der Meinung waren, dass weder eine Gefahr noch ein Mangel an Obhut vorgelegen habe. Der Kassationsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung und analysierte die Gründe für die Beschwerde im Detail.

Analyse der Gründe der Beschwerde

Die Haftung gemäß Art. 2051 BGB hat objektiven Charakter und kann durch den Nachweis eines Zufalls oder durch den Nachweis der kausalen Relevanz des Verhaltens des Geschädigten ausgeschlossen werden.

Der Beschwerdeführer brachte vier Gründe vor, die das Gericht aufmerksam prüfte:

  • Der erste Grund betraf die Unterbrechung des kausalen Zusammenhangs zwischen dem unterhaltenen Objekt und dem Vorfall, aber das Gericht betonte, dass für die Negierung des Kausalzusammenhangs keine Anomalie im Verhalten des Opfers erforderlich ist.
  • Der zweite Grund beklagte die fehlende Berücksichtigung der Obhutspflichten des Eigentümers; das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Pflichten im Hinblick auf die Besonderheit des Belags analysiert wurden.
  • Der dritte Grund betraf das Fehlen von Füllmaterial zwischen den Kopfsteinen, aber das Gericht war der Meinung, dass die Frage angemessen in dem Berufungsurteil behandelt wurde.
  • Schließlich wurde im vierten Grund die Abwesenheit einer Gefahr auf dem Belag angefochten, aber das Gericht schloss aus, dass die Kopfsteine für sich genommen eine Gefahrenlage darstellen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 33074/2023 des Kassationsgerichtshofs bietet wichtige Hinweise zur zivilrechtlichen Haftung im Falle von Schäden, die durch Straßenverhältnisse verursacht werden. Es wird klargestellt, dass für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht eine sorgfältige Bewertung des Ursachenzusammenhangs und des Verhaltens jeder beteiligten Person erforderlich ist. Darüber hinaus betont das Gericht, dass die Verantwortung des Aufsehers nicht automatisch angenommen werden kann, sondern im Lichte der spezifischen Umstände des Falles bewertet werden muss. Dieser Beschluss stellt einen nützlichen Bezugspunkt für Anwälte und Fachleute im Rechtssektor dar und hebt die Komplexität der Haftungsdynamik im Zivilrecht hervor.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci