Verfügung Nr. 20871 von 2024: Kriterien zur Festsetzung des Nichtvermögensschadens

Die kürzliche Verfügung Nr. 20871 vom 26. Juli 2024, erlassen vom Kassationsgericht, bietet eine wichtige Überlegung zu den Kriterien, die für die Festsetzung des Nichtvermögensschadens anzuwenden sind. Dieses Thema ist von besonderer Bedeutung im italienischen Rechtssystem, wo die Bewertung des immateriellen Schadens und des kommerziellen Rufs einer sorgfältigen Analyse durch den erstinstanzlichen Richter bedarf.

Der Kontext des Urteils

Das zu prüfende Urteil wurde im Anschluss an einen Fall erlassen, in dem die Gesellschaft P. (L. G.) einen Beschluss angefochten hat, der den Nachweis eines Schadens an ihrem eigenen Image ausgeschlossen hatte. Das Kassationsgericht, das die Beschwerde annahm, betonte die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes bei der Bewertung von Nichtvermögensschäden.

Die Maxime des Urteils

Im Allgemeinen. Für die angemessene Festsetzung eines Nichtvermögensschadens ist es notwendig, dass der erstinstanzliche Richter zunächst einen Parameter quantitativer Natur, in monetären Begriffen, der direkt oder indirekt mit der Natur der durch die schädigende Handlung betroffenen Interessen verbunden ist, identifiziert und anschließend die quantitative Anpassung dieses monetären Parameters unter Bezugnahme auf einen oder mehrere objektive, kontrollierbare und nicht offensichtlich unangemessene Faktoren - weder übermäßig noch unzureichend - vornimmt, die es ermöglichen, den gesamten Prozess der Spezifizierung des festgesetzten Betrags nachträglich zu überprüfen. (Im vorliegenden Fall hat das Kassationsgericht den angefochtenen Beschluss aufgehoben, der im Rahmen des Widerspruchs gegen den Status passiv ausgeschlossen hatte, dass die anfechtende Gesellschaft den behaupteten Schaden ihres Images und ihres kommerziellen Rufs nachgewiesen hatte, mit der Begründung, dass sie ihre Bilanzen im Verfahren nicht vorgelegt hatte, ohne zu berücksichtigen, dass letztere lediglich wirtschaftlich-patrimoniale Daten darstellen und nicht von sich aus bedeutend für den geltend gemachten immateriellen Schaden sind.)

Diese Maxime hebt die Bedeutung hervor, einen monetären Referenzparameter für Nichtvermögensschäden festzulegen, der durch objektive Faktoren gestützt werden muss. Dieser Ansatz gewährleistet nicht nur eine größere Gerechtigkeit bei der Festsetzung, sondern bietet auch Transparenz im Entscheidungsprozess des Richters.

Kriterien zur Festsetzung und deren Auswirkungen

Das Gericht erkennt an, dass die angemessene Festsetzung des Nichtvermögensschadens durch einen Prozess erfolgen muss, der Folgendes vorsieht:

  • Identifikation eines monetären Parameters, der mit dem erlittenen Schaden verbunden ist.
  • Anpassung dieses Parameters mit objektiven und kontrollierbaren Faktoren.
  • Ausklammerung offensichtlich unangemessener Bewertungen.

Diese Bewertungsmethode zielt darauf ab, Ungleichheiten in der Behandlung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Entschädigungen die Schwere des erlittenen Schadens genau widerspiegeln. Es ist daher entscheidend, dass die beteiligten Parteien angemessene und relevante Beweise vorlegen, um das Ausmaß des Nichtvermögensschadens nachzuweisen.

Fazit

Zusammenfassend stellt die Verfügung Nr. 20871 von 2024 einen bedeutenden Schritt in Richtung größerer Klarheit und Kohärenz bei der Festsetzung von Nichtvermögensschäden dar. Das Kassationsgericht fordert mit dieser Entscheidung eine strenge Auslegung der Festsetzungskriterien und betont die Bedeutung einer quantitativen Bewertung, die durch objektive Faktoren gestützt wird. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte der beteiligten Parteien, sondern trägt auch zu einem höheren Vertrauen in das Rechtssystem bei.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci