Berufshaftung im Gesundheitswesen: Urteil Nr. 1018/2023 des Gerichts von Catanzaro

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 1018 vom 21. Juni 2023 des Gerichts von Catanzaro bietet wichtige Denkanstöße zur Berufshaftung von Gesundheitseinrichtungen und zu den Rechten der Angehörigen im Falle des Todes eines Patienten. In diesem Artikel werden wir die Einzelheiten des Urteils erkunden, die Begründungen des Richters analysieren und die rechtlichen Implikationen für die Gesundheitseinrichtungen untersuchen.

Der Fall von C.A. und die Verantwortung der Klinik

Der vorliegende Fall betrifft C.A., der Klage gegen die Klinik V.S.A. S.p.A. erhoben hat, nachdem sein Bruder verstorben war, und behauptet, dass der Tod auf fahrlässiges Verhalten des medizinischen Personals zurückzuführen sei. Das Urteil bestätigte die Verantwortung der Klinik und stellte fest, dass das Handeln des medizinischen Personals nicht den erforderlichen Sorgfaltsstandards entsprach.

Die Verantwortung der Krankenhauseinrichtung ergibt sich aus Art. 1228 des Zivilgesetzbuches, der festlegt, dass der Schuldner, der die Dienste Dritter in Anspruch nimmt, für deren vorsätzliche und fahrlässige Handlungen haftet.

Insbesondere haben die technischen Gutachter hervorgehoben, dass die Aussetzung der Antibiotikatherapie, trotz des persistierenden Infekts, zum Tod von C.A. beigetragen hat. Dieser Aspekt ist entscheidend, da das Gericht eine klare Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Patienten festgestellt hat, mit tödlichen Folgen.

Die Schadensersatzforderung: Die Rechte der Angehörigen

Das Urteil behandelte auch das Thema des Schadensersatzes, sowohl für Vermögensschäden als auch für immaterielle Schäden, die von C.A. iure hereditatis und iure proprio gefordert wurden. Unter den Forderungen wurde über den terminalen biologischen Schaden diskutiert, der auch ohne volles Bewusstsein des Patienten entschädigt werden kann. Das Gericht wies jedoch die Forderung nach Schadensersatz für den Verlust von Überlebenschancen zurück und erklärte, dass dieser Schaden post mortem nicht zugeschrieben werden könne.

  • Schadensersatz für biologischen Schaden: 64.642,00 Euro
  • Schadensersatz für immateriellen Schaden: 10.965,82 Euro

Fazit

Das Urteil Nr. 1018/2023 des Gerichts von Catanzaro stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der medizinischen Haftung dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer korrekten Information und Handhabung der Patienten durch die Gesundheitseinrichtungen. Darüber hinaus hebt es die Rechte der Angehörigen hervor, einen gerechten Schadensersatz für die erlittenen Schäden aufgrund des Verlusts eines Angehörigen zu verlangen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci