Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts, n. 18815 del 2024, bietet wichtige Anregungen zur Berufshaftung von Gesundheitsdienstleistern und zu den Rechten ungeborener Kinder. Der vorliegende Fall betrifft einen Minderjährigen, A.A., dessen Eltern die Gesundheitsbehörde von Brindisi und die Erben eines Arztes wegen Fahrlässigkeit bei der Diagnose von angeborenen Fehlbildungen während der Schwangerschaft verklagt haben.
Die Beschwerde von A.A. basiert auf einer angeblichen Unzulänglichkeit in der erhaltenen Berufsdienstleistung, die der Mutter nicht ermöglicht hätte, die Option eines Schwangerschaftsabbruchs zu bewerten. Das Berufungsgericht von Lecce hatte jedoch bereits die Berufung zurückgewiesen und das Recht auf Entschädigung ausschließlich den Eltern zugesprochen. Diese Auffassung wirft grundlegende Fragen auf: Hat das ungeborene Kind das Recht, eine Entschädigung für seine Lebensbedingungen zu verlangen, oder ist dieses Recht ausschließlich den Eltern vorbehalten?
Das Urteil des Kassationsgerichts lenkt die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, das Recht des ungeborenen Kindes auf ein Leben ohne nachteilige Einschränkungen zu berücksichtigen, und hebt die rechtlichen Implikationen der medizinischen Verantwortung hervor.
Der erste Beschwerdegrund von A.A. wies auf die fehlende Berücksichtigung der Bestimmungen des Gesetzes 194 von 1978 hin, das den Schwangerschaftsabbruch regelt. Das Gericht musste sich mit der Frage des Rechts auf Entschädigung in Bezug auf die Artikel 2, 3, 29, 30 und 32 der Verfassung auseinandersetzen, die die grundlegenden Rechte des Einzelnen schützen. Obwohl das Gericht die Verantwortung des Gesundheitsdienstleisters anerkannt hatte, wies es das Recht auf Entschädigung zurück und argumentierte, dass der Schaden durch unerwünschte Geburt nicht dem Kind selbst zugeschrieben werden könne.
Das Urteil n. 18815 del 2024 stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar, der zur Reflexion über das empfindliche Gleichgewicht zwischen beruflicher Verantwortung und individuellen Rechten einlädt. Die Frage der Entschädigung sollte nicht auf die Eltern beschränkt werden, da das Recht auf Leben und Gesundheit des ungeborenen Kindes ein Thema von grundlegender Bedeutung ist. Das Gericht hat damit einen Raum für Diskussionen eröffnet, wie die geltenden Vorschriften so interpretiert werden können, dass eine angemessene Schutz für die Rechte der Schwächsten gewährleistet wird.
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