Das Urteil Nr. 22437 von 2018 der vereinigten Sektionen des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Schritt in der Analyse der Claims-Made-Klauseln dar, die den Vertrag über die Haftpflichtversicherung regeln. In dieser Gelegenheit hat der Richter Fragen des Sachverhalts und des Rechts behandelt, die die Gültigkeit und die Berechtigung solcher Klauseln betreffen, und hebt hervor, wie diese die Verpflichtungen der beteiligten Parteien beeinflussen.
In diesem Streitfall hat die Manitowoc Crane Group Italy S.R.L. die Entscheidung des Berufungsgerichts Venedig angefochten, das ihren Antrag auf Deckung gegenüber der Allianz S.p.A. für einen Vorfall im Jahr 2002 abgelehnt hatte. Die zentrale Frage betraf die Anwendbarkeit der Claims-Made-Klausel, die festlegt, dass der Versicherungsschutz nur aktiviert wird, wenn der Schadensersatzanspruch während der Laufzeit der Police geltend gemacht wird.
Das Gericht hat klargestellt, dass die Claims-Made-Klausel den Vertrag nicht nichtig macht, sondern eine sorgfältige Prüfung der Berechtigung der betroffenen Interessen erfordert.
Das Gericht hat bekräftigt, dass Claims-Made-Klauseln nicht automatisch als unangemessen oder nichtig angesehen werden können. Ihre Gültigkeit muss jedoch im Licht der von Art. 1322 c.c. festgelegten Grundsätze der Berechtigung bewertet werden. Dies bedeutet, dass die Klausel fair sein und kein übermäßiges Ungleichgewicht zwischen den Parteien schaffen muss. Das Urteil zeigt, dass die Gültigkeit der Klausel nicht nur von formalen Aspekten abhängt, sondern auch von ihrer praktischen Anwendung im konkreten Kontext.
Das Urteil Nr. 22437 von 2018 stellt einen signifikanten Schritt für die italienische Rechtsprechung im Bereich der Versicherungen dar. Es bietet einen klaren Rahmen dafür, wie Claims-Made-Klauseln interpretiert und angewendet werden sollten, und hebt die Bedeutung eines Gleichgewichts zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien hervor. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Interessen des Versicherten, sondern trägt auch dazu bei, eine größere rechtliche Sicherheit im Versicherungssektor zu gewährleisten.
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