Haftung für Sachen in Verwahrung: Kommentar zum Urteil Cass. civ., Ord., n. 2480/2018

Die zivilrechtliche Haftung für Schäden, die aus Sachen in Verwahrung entstehen, ist ein Thema von erheblicher Bedeutung im italienischen Recht, insbesondere wenn es um Verkehrsunfälle geht. Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 2480 aus dem Jahr 2018 bietet bedeutende Anhaltspunkte, wie Artikel 2051 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der diese Materie regelt, interpretiert und angewendet werden kann. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Punkte dieses Urteils und die daraus abgeleiteten Prinzipien analysieren.

Der zu prüfende Fall

Der Antrag betrifft die Haftung der ANAS für den Tod eines Jugendlichen, der aufgrund des Kontrollverlusts über seinen Motorroller in eine Böschung gestürzt ist. Das Berufungsgericht hatte die Haftung der ANAS ausgeschlossen, da es der Meinung war, dass die Leitplanke den geltenden Vorschriften entsprach und dass der Unfall auf Faktoren zurückzuführen war, die außerhalb der Verwahrung der Straße lagen. Die Antragsteller hingegen behaupteten, dass die ANAS strengere Sicherheitsmaßnahmen hätte ergreifen müssen.

Die Haftungsprinzipien

Die Haftung für Sachen in Verwahrung ist beim Eigentümer und Betreiber der Straße ausgeschlossen, wenn diese mit einer gesetzeskonformen Leitplanke ausgestattet ist, für die Schäden, die durch das Überfahren derselben durch den Fahrer eines Fahrzeugs entstanden sind, der die Kontrolle darüber aus unbekannten Gründen verloren hat.

Das Gericht hat bekräftigt, dass die Haftung gemäß Art. 2051 c.c. objektiver Natur ist und vom Geschädigten verlangt, den kausalen Zusammenhang zwischen der verwahrten Sache und dem erlittenen Schaden nachzuweisen. Es obliegt jedoch dem Verwahrer zu beweisen, dass der Schaden nicht durch die Sache verursacht wurde, sondern durch einen Zufall. Im zu prüfenden Fall hat das Gericht festgestellt, dass das Verhalten des Geschädigten eine ausschließliche ursächliche Rolle bei dem Unfall gespielt hat, wodurch die Haftung des Straßenbetreibers ausgeschlossen wurde.

  • Objektive Haftung: Der Verwahrer ist für Schäden verantwortlich, die durch die verwahrte Sache verursacht werden.
  • Kausaler Zusammenhang: Der Geschädigte muss die Beziehung zwischen der Sache und dem Schaden nachweisen.
  • Ausschluss der Haftung bei Zufall: Der Verwahrer muss das Fehlen von Haftung nachweisen.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Cass. n. 2480/2018 klärt wichtige Aspekte der Haftung für Schäden durch Sachen in Verwahrung. Es betont die Bedeutung des kausalen Zusammenhangs und die Rolle des Verhaltens des Geschädigten bei der Analyse der Haftung. In einem Kontext, in dem eine größere Aufmerksamkeit auf Sicherheitsmaßnahmen gefordert wird, bleibt diese Entscheidung entscheidend, um zu verstehen, wie Haftungen im Falle von Verkehrsunfällen zugeordnet werden können.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci