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Berufliche Haftung und Nichtvermögensschäden: Kommentar zu dem Urteil des Kassationsgerichts, Abt. III, Nr. 14245 von 2024

Das jüngste Urteil des Kassationsgerichts, Abteilung III Zivilrecht, Nr. 14245 von 2024, bietet wichtige Denkanstöße zur beruflichen Haftung im Gesundheitswesen und zur Entschädigung für nichtvermögensschäden. Der Fall entstand durch den Tod eines Patienten, E.E., aufgrund von Lungenkrebs, und durch das Verhalten eines Arztes, A.A., der eine nicht genehmigte alternative Behandlung vorschlug, Heilung versprach und die Angehörigen dazu brachte, die traditionellen Behandlungen abzubrechen.

Der Fall: Aspekte der Verantwortung

Die von A.A. eingereichte Beschwerde basierte auf vier Gründen, aber das Kassationsgericht bestätigte die früheren Entscheidungen, die den Arzt wegen vermögensrechtlicher und nichtvermögensrechtlicher Schäden verurteilten. Insbesondere hatte das Berufungsgericht Florenz festgestellt, dass die Verantwortung des Arztes nicht auf den Tod beschränkt sei, sondern auch die von den Angehörigen erlittenen Leiden umfasse, wobei der Kausalzusammenhang zwischen dem betrügerischen Verhalten und dem emotionalen Schmerz der Angehörigen hervorgehoben wurde.

Das Gericht betonte die Notwendigkeit, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten zu schützen, das durch die falschen Versprechungen des Arztes verletzt wurde.

Nichtvermögensschäden und Recht auf Selbstbestimmung

Ein entscheidender Aspekt des Urteils ist die Feststellung, dass auch nichtvermögensschäden, wie Schmerz und emotionale Trauer, entschädigungsfähig sind. Dies steht im Einklang mit dem Prinzip des Schutzes der Menschenwürde, das im Art. 2 der italienischen Verfassung vorgesehen ist. Das Gericht erkannte an, dass die Angehörigen nicht nur einen moralischen Schaden erlitten haben, sondern auch ihr Recht auf Wahl bezüglich der Behandlung des Angehörigen beeinträchtigt wurde.

  • Die Verantwortung erstreckt sich über die unmittelbaren Folgen des Todes hinaus.
  • Das Recht auf Selbstbestimmung muss auch in Situationen der Verwundbarkeit geschützt werden.
  • Die Entschädigung umfasst vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Schäden.

Fazit

Das Urteil des Kassationsgerichts, Abt. III, Nr. 14245 von 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt in der italienischen Rechtsprechung zur beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es bekräftigt die Bedeutung des Schutzes der Rechte der Patienten und ihrer Angehörigen und gewährleistet, dass betrügerisches Verhalten nicht ungestraft bleibt. Der Schutz der Selbstbestimmung und die Anerkennung nichtvermögensrechtlicher Schäden sind entscheidend, um eine gerechte und die Menschenwürde respektierende Gerechtigkeit zu gewährleisten.