Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 5641 aus dem Jahr 2018 stellt einen wichtigen Bezugspunkt im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es behandelt die Frage des Schadensersatzes für durch Diagnosefehler verursachte Schäden und die entsprechende Festlegung, wobei die Komplexität im Zusammenhang mit dem Nachweis des Kausalzusammenhangs und der Quantifizierung des Schadens hervorgehoben wird.
Im vorliegenden Fall hat das Gericht den Antrag auf Schadensersatz geprüft, der von den Angehörigen einer verstorbenen Patientin aufgrund eines diagnostischen Verzugs gestellt wurde. Das Gericht von Rom hatte den Antrag zunächst angenommen und sowohl die Klinik als auch die beteiligten Ärzte für verantwortlich erklärt. Das Berufungsgericht hat jedoch die Entscheidungen später geändert und den Kausalzusammenhang zwischen dem Diagnosefehler und dem Tod der Patientin verneint.
Das Gericht schloss die Verantwortung der Ärzte aus und kam zu dem Schluss, dass der Tod auf die Krankheit selbst und nicht auf berufliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sei.
Diese Entscheidung hat wichtige Fragen zur Unterscheidung zwischen Schadensersatz wegen Verlusts einer Chance und Schadensersatz wegen Todes aufgeworfen. Das Kassationsgericht hat bei der Überprüfung des Rechtsmittels bestätigt, dass der ersatzfähige Schaden im vorzeitigen Verlust der familiären Beziehung und nicht im bloßen Verlust der Überlebenschance zu identifizieren sei.
Das Urteil hat bekräftigt, dass für den Schadensersatz wegen immateriellen Schadens verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind, darunter:
Das Gericht hatte den biologischen und moralischen Schaden nach Billigkeitskriterien festgelegt und dabei die Schwere des Leidens und die Vorzeitigkeit des Todes berücksichtigt. Das Kassationsgericht hat die Beanstandungen der Beschwerdeführer hinsichtlich der Schadensquantifizierung angenommen und eine Neubewertung im Rahmen der Zurückverweisung gefordert.
Das Urteil Nr. 5641 des Kassationsgerichts aus dem Jahr 2018 unterstreicht die Bedeutung einer korrekten Interpretation des Kausalzusammenhangs in Fällen der beruflichen Haftung. Es weist auch auf die Notwendigkeit einer gerechten Festlegung des Schadens hin, die der Spezifität des Falls Rechnung trägt. Diese Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die zukünftige Rechtsprechung im Bereich der Haftung im Gesundheitswesen und des Schadensersatzes haben und die Notwendigkeit einer größeren Berücksichtigung der Rechte der Patienten und ihrer Familien hervorheben.
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