Kommentar zu dem Urteil Nr. 16755 von 2024: Solidarische Haftung und Verjährung

Das Urteil Nr. 16755 von 2024 des Kassationsgerichts bietet eine wichtige Reflexion über das Thema der solidarischen Haftung und der Verjährung von Verpflichtungen aus unerlaubter Handlung. Mit dieser Entscheidung hat der Richter festgelegt, dass die Verschiedenheit der Haftungstitel zwischen den Mitverpflichteten keinen Einfluss auf die Unterbrechung der Verjährung hat. Dieser Aspekt ist entscheidend, um zu verstehen, wie das Recht auf Schadensersatz in Situationen der gemeinsamen Haftung strukturiert ist.

Der Kontext des Urteils

Im konkreten Fall hat das Gericht die Entscheidung des Berufungsgerichts von Neapel bestätigt, das die unterbrechende Wirkung der Verjährung zugunsten einzelner Wohnungseigentümergemeinschaften als erweitert ansah. Diese Entscheidung wurde nach der Errichtung der Nebenklage im Strafverfahren gegen die ehemaligen Verwalter getroffen, die für ein Vergehen verantwortlich waren, das den Tod einer Person durch den Einsturz eines Geländers verursacht hat.

Rechtliche Grundsätze

SOLIDARITÄT - VERJÄHRUNG Verpflichtung aus unerlaubter Handlung - Verschiedenheit der Haftungstitel der Mitverpflichteten - Einfluss auf das Regime der Unterbrechung der Verjährungsfrist - Ausschluss - Grundlage - Fallgestaltung. Im Hinblick auf die Verjährung des Rechts auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, die mehreren Mitverpflichteten solidarisch zuzurechnen ist, hat die Verschiedenheit der Haftungstitel der verschiedenen Mitverpflichteten keinen Einfluss auf die Unterbrechung der Verjährung, die weiterhin durch die Grundsätze der solidarischen Verpflichtungen und insbesondere durch Art. 1310, Abs. 1, BGB geregelt ist, wobei für die Anwendbarkeit das Vorhandensein des solidarischen Verpflichtungsbandes, das aus der Einzigartigkeit des schädlichen Ereignisses gemäß Art. 2055 BGB resultiert, notwendig und ausreichend ist. (Im vorliegenden Fall hat das Kassationsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt, das die unterbrechende Wirkung der Verjährung, die durch die Errichtung der Nebenklage im Strafverfahren gegen die ehemaligen Verwalter, die das Vergehen begangen hatten, aufgrund der unterlassenen Wartung eines Geländers und der unterlassenen Annahme geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, die dessen Einsturz hätten verhindern können, entstanden war, als auf einzelne Wohnungseigentümergemeinschaften erweitert ansah).

Praktische Auswirkungen des Urteils

Dieses Urteil hat mehrere praktische Auswirkungen, darunter:

  • Es wird bestätigt, dass im Falle von solidarischer Haftung die Unterbrechung der Verjährung auch dann erfolgt, wenn die Mitverpflichteten für unterschiedliche Titel verantwortlich sind.
  • Es wird die Bedeutung der Errichtung der Nebenklage hervorgehoben, die einen erheblichen unterbrechenden Effekt auf die Verjährungsfristen haben kann.
  • Es wird das Prinzip der Solidarität in den Verpflichtungen gestärkt, was es den Opfern erleichtert, einen Schadensersatz zu erhalten.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 16755 von 2024 eine wichtige Klarstellung im Bereich der solidarischen Haftung und der Verjährung dar. Es bietet einen rechtlichen Rahmen, der die Opfer von unerlaubten Handlungen schützt und ihnen die Möglichkeit gibt, Schadensersatz auch im Falle von Mitverpflichteten mit unterschiedlichen Haftungen zu verfolgen. Dies ist ein Fortschritt zum Schutz der Rechte der Menschen und bekräftigt die Bedeutung der Solidarität in den Verpflichtungen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci