Das Urteil des Kassationsgerichts n. 12913, erlassen am 26. Juni 2020, behandelt klar wesentliche Fragen im Bereich der zivilrechtlichen Haftung und des Schadenersatzes. Insbesondere konzentriert es sich auf die Liquidation des immateriellen Schadens und die Berechnungsmethoden im Falle des vorzeitigen Todes des Geschädigten und hebt die Bedeutung der tatsächlichen Lebensdauer bei der Bestimmung der Schadenshöhe hervor.
Im vorliegenden Fall hatte das Berufungsgericht von Ancona das Urteil erster Instanz teilweise reformiert und festgestellt, dass die Liquidation des immateriellen Schadens auf der tatsächlichen Lebensdauer der Geschädigten basieren müsse, anstatt auf der einfachen durchschnittlichen Lebenserwartung. Diese Entscheidung führte zu Beschwerden, da die Angehörigen des Opfers behaupteten, dass der Schaden auch den vorzeitigen Tod berücksichtigen müsse.
Das Gericht betonte, dass im Falle des Todes des Geschädigten die Liquidation des biologischen Schadens an der tatsächlichen Lebensdauer bemessen werden muss, und nicht an der statistischen Lebenserwartung.
Das Gericht stellte klar, dass für die Liquidation des biologischen Schadens das Alter des Opfers von Bedeutung ist, aber nicht das einzige Kriterium sein kann. Tatsächlich muss die Dauer des tatsächlichen Lebens berücksichtigt werden, um eine angemessene und gerechte Entschädigung zu gewährleisten. Im Folgenden einige Schlüsselaspekte, die aus dem Urteil hervorgegangen sind:
Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Schritt zum Schutz der Rechte von Unfallopfern und deren Familien dar und betont die Bedeutung einer Entschädigung, die das tatsächliche Leben und das erlittene Leid berücksichtigt. Es regt dazu an, über die Fairness der Liquidationen und die Notwendigkeit eines humanistischeren Ansatzes bei der Bewertung immaterieller Schäden nachzudenken.
Zusammenfassend bietet das Urteil Cass. civ. n. 12913/2020 einen nützlichen Überblick für Juristen und Familien, die in ähnliche Streitigkeiten verwickelt sind. Es hebt hervor, wie die Ziviljustiz stets die menschliche Dimension des Schadens berücksichtigen muss, damit jede Entschädigung den Wert des Lebens und menschlicher Erfahrungen tatsächlich widerspiegeln kann.