Berufliche Haftung im Gesundheitswesen: Kommentar zum Urteil Nr. 5808 von 2023 des Kassationsgerichts

Das kürzliche Urteil Nr. 5808 von 2023 des Kassationsgerichts hat ein Thema von erheblicher Bedeutung im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen behandelt, insbesondere in Bezug auf das Auftreten von nosokomialen Infektionen. Diese Entscheidung bietet bedeutende Einblicke in die Haftung der Gesundheitseinrichtungen und die Beweislast, die den Parteien obliegt.

Der Fall und die Entscheidung des Berufungsgerichts

Der Fall begann, als A.A. sich einer Hüftoperation unterzog, aus der invalidisierende Folgen aufgrund einer im Krankenhaus erworbenen Infektion resultierten. Das Berufungsgericht in Palermo gab dem Schadensersatzanspruch von A.A. statt und verurteilte das Krankenhaus zur Zahlung eines biologischen Schadens von 152.000 Euro. Die Gesundheitseinrichtung legte daraufhin Revision beim Kassationsgericht ein und bestreitet die Haftung für das Auftreten der Infektion.

Rechtsgrundsätze, die vom Kassationsgericht aufgestellt wurden

Das Kassationsgericht bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und betonte, dass es an der Gesundheitseinrichtung liegt, nachzuweisen, dass sie die Anforderungen an Sterilisation und Desinfektion eingehalten hat. Insbesondere stellte das Gericht fest:

  • Der Patient trägt die Beweislast für den kausalen Zusammenhang zwischen der Verschlechterung seines Zustands und dem Handeln oder Unterlassen der medizinischen Fachkräfte.
  • Erfüllt der Patient diese Beweislast, muss die Einrichtung nachweisen, dass das schädliche Ereignis durch ein unvorhersehbares und unvermeidliches Hindernis verursacht wurde.
  • Die Infektion, obwohl sie unter Umständen auch bei korrekter Einhaltung der Vorschriften auftreten kann, schließt die Haftung der Einrichtung nicht aus, wenn diese nicht nachweist, dass alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.
Das Gericht wiederholte, dass es die Aufgabe der Gesundheitseinrichtung war, die ordnungsgemäße Sterilisation der Krankenhausumgebung zu gewährleisten und die Beweislast für deren Durchführung zu tragen.

Fazit

Das Urteil Nr. 5808 von 2023 stellt eine wichtige Bestätigung der Haftungsprinzipien im Gesundheitswesen dar. Es stellt klar, dass, trotz der nicht immer vorhersehbaren Natur nosokomialer Infektionen, Gesundheitseinrichtungen stets nachweisen müssen, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung solcher Ereignisse ergriffen haben. Diese Entscheidung hilft nicht nur, die Rechte der Patienten zu schützen, sondern stärkt auch die Pflicht der Gesundheitseinrichtungen, einen sicheren und qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten.

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