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Clausel Claims Made und Vertragsgültigkeit: Überlegungen zum Urteil Cass. Civ. n. 9140/2016

Das Urteil Nr. 9140 vom 6. Mai 2016 der vereinigten Kammern des Kassationsgerichts hat wichtige Fragen zur Gültigkeit von Claims-Made-Klauseln in der Haftpflichtversicherung aufgeworfen. Es wurde klargestellt, dass solche Klauseln als gültig und nicht benachteiligend angesehen werden können, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte Kriterien der Berechtigung.

Der Kontext des Urteils

Der analysierte Fall betraf die Religionsgemeinschaft von S. Pietro des Krankenhausordens von S. Giovanni di Dio Fatebenefratelli, die von der Versicherungsgesellschaft Cattolica Assicurazioni eine Freistellung beantragt hatte. Der Streit konzentrierte sich auf die Gültigkeit der Claims-Made-Klausel, die die Versicherungsdeckung an die Bedingung knüpft, dass der Schadensersatzanspruch während der Gültigkeitsdauer der Police geltend gemacht wird.

Rechtsprinzipien und Überlegungen

Im Vertrag der Haftpflichtversicherung ist die Klausel, die die Wirksamkeit der Versicherungsdeckung an die Bedingung knüpft, dass sowohl das unerlaubte Handeln als auch der Schadensersatzanspruch innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Vertrages liegen, nicht benachteiligend.

Das Gericht hat hervorgehoben, dass die Claims-Made-Klausel, obwohl sie die Deckung vorübergehend einschränkt, nicht automatisch die Prinzipien von Fairness und Treu und Glauben verletzt. Tatsächlich grenzt sie den Gegenstand des Vertrages ab und verringert nicht die Haftung des Versicherers. Es ist entscheidend, dass die Klausel klar formuliert ist und der Versicherte ausreichend über seine Rechte und Pflichten informiert wird.

  • Die Claims-Made-Klausel kann Vorteile für die Versicherungsunternehmen mit sich bringen, da sie es ihnen ermöglicht, Risiken besser zu steuern und die Prämien präziser festzulegen.
  • Die Klauseln müssen im spezifischen Kontext bewertet werden, um mögliche Ungleichgewichte der vertraglichen Machtverhältnisse zu bestimmen.
  • Es ist notwendig, das Interesse des Verbrauchers und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, die Rechte der Geschädigten zu schützen.

Schlussfolgerungen

Zusammenfassend bietet das Urteil Nr. 9140/2016 des Kassationsgerichts wichtige Denkanstöße zur Anwendung von Claims-Made-Klauseln. Die Gültigkeit solcher Klauseln ist bestätigt, aber es ist entscheidend, dass sie klar formuliert sind und keine Ungleichgewichte zwischen den Parteien schaffen. Die Versicherungsunternehmen müssen besondere Aufmerksamkeit darauf legen, dass die Vertragsbedingungen fair und verständlich sind und Praktiken vermeiden, die die Rechte der Versicherten verletzen könnten.