Das Kassationsgericht hat mit der Entscheidung Nr. 4277/2024 einen Fall von beruflicher Haftung im Gesundheitswesen behandelt und die Verurteilung eines Chirurgen wegen während eines chirurgischen Eingriffs verursachter Verletzungen bestätigt. Dieses Urteil hebt die Sensibilität des Themas der Haftung in der medizinischen Praxis und die Folgen der Handlungen des medizinischen Personals hervor.
Die Beschwerde wurde von A.A., einem Chirurgen, eingereicht, der von der Berufungsgericht in Rom verurteilt worden war, weil er während eines Cystopexie-Eingriffs eine iatrogene Verletzung des Ureters verursacht hatte. Die Patientin, F.F., erlitt einen erheblichen Schaden, der weitere Eingriffe erforderte und zu schweren Folgen wie Niereninsuffizienz und psychologischen Störungen führte. Das Gericht bestätigte die Verurteilungsentscheidung und stellte fest, dass der Chirurg die beruflichen Richtlinien nicht beachtet hatte, trotz seiner Rechtfertigungen.
Das Gericht betonte, dass im Falle der medizinischen Haftung das Ermessen des Richters in der Revisionsinstanz unanfechtbar ist, wenn es ordnungsgemäß begründet ist.
Das Gericht erklärte alle drei Gründe für unzulässig und stellte fest, dass die Bewertung des Verhaltens des Chirurgen angemessen durch technische Gutachten unterstützt wurde und dass es keine wesentlichen Inkonsistenzen in den durchgeführten Feststellungen gab.
Das Urteil Nr. 4277/2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich der beruflichen Haftung im Gesundheitswesen dar. Es bekräftigt, dass Ärzte die Pflicht haben, die Richtlinien zu befolgen und die Sicherheit der Patienten während der Eingriffe zu gewährleisten. Im Falle einer Nichterfüllung können die Folgen schwerwiegend sein, nicht nur für die Gesundheit der Patienten, sondern auch für die berufliche Laufbahn der Gesundheitsdienstleister.
In einem sich ständig weiterentwickelnden rechtlichen und gerichtlichen Kontext ist es von grundlegender Bedeutung, dass Gesundheitsfachkräfte stets auf dem neuesten Stand sind und sich ihrer Verantwortung bewusst sind, um nicht nur den Schutz der Patienten, sondern auch ihre eigene rechtliche Unversehrtheit zu gewährleisten.