Urteil Nr. 16136 vom 2024: Immunität der Volksrepublik China und Italienische Gerichtsbarkeit

Die kürzlich ergangene Verfügung Nr. 16136 vom 11. Juni 2024 des Kassationsgerichts hat erhebliches Interesse geweckt, insbesondere in Bezug auf die Schadensersatzforderungen gegen die Volksrepublik China für die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Schäden. Das Gericht stellte die Unzuständigkeit des italienischen Richters fest und berief sich auf das Prinzip der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit.

Der Kontext des Urteils

Die zentrale Frage, die das Gericht behandelt hat, betrifft die Möglichkeit, ein Schadensersatzverfahren gegen ein ausländisches Staatsorgan wegen als schädlich erachteter Handlungen einzuleiten. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die Schadensersatzforderung gegen China, die mit der Verbreitung des Virus verbunden ist, aufgrund der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit unzulässig ist, die als völkerrechtliches Gewohnheitsrecht konzipiert ist.

Leitsatz des Urteils

Covid-19-Pandemie - Schadensersatzforderung gegen die Volksrepublik China - Italienische Gerichtsbarkeit - Ausschluss - Grundlage - Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit - Konfigurierbarkeit - Handlungen "iure imperii" - Grenzen. Die Zuständigkeit des italienischen Richters fehlt für die Forderung nach Schadensersatz, die gegen die Volksrepublik China erhoben wurde, wegen der durch die Verbreitung der Covid-19-Pandemie entstandenen Schäden, aufgrund der Immunität ausländischer Staaten von der Zivilgerichtsbarkeit, die als völkerrechtliches Gewohnheitsrecht für alle "iure imperii" Handlungen konzipiert ist, die eine Ausübung der Souveränität der politischen Macht darstellen, mit Ausnahme von Handlungen, die unverletzbare Rechte des Einzelnen verletzen und Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Immunität und Handlungen iure imperii

Das Gericht hat bekräftigt, dass die Immunität ausländischer Staaten auf alle Handlungen anwendbar ist, die iure imperii, das heißt im Rahmen ihrer Souveränität, durchgeführt werden. Dieses Prinzip ist grundlegend, um den Respekt vor den internationalen Beziehungen und die Abwesenheit von Einmischungen ins souveräne Recht jedes Staates zu gewährleisten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie im Falle von Handlungen, die unverletzbare Rechte des Einzelnen verletzen oder Kriegsverbrechen darstellen, die das Eingreifen der italienischen Gerichtsbarkeit rechtfertigen können.

  • Immunität von der Zivilgerichtsbarkeit
  • Handlungen iure imperii
  • Ausnahmen von der Immunität

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 16136 vom 2024 eine wichtige Klärung der Frage der italienischen Gerichtsbarkeit gegenüber ausländischen Staaten dar. Es unterstreicht das empfindliche Gleichgewicht zwischen dem internationalen Recht und den Gerechtigkeitsbedürfnissen der Bürger. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung zukünftige Versuche rechtlicher Schritte gegen ausländische Staaten beeinflussen wird und welche Entwicklungen in Bezug auf die Verantwortung für Schäden, die durch globale Ereignisse wie die Covid-19-Pandemie verursacht wurden, eintreten werden.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci