Urteil Nr. 25059 von 2023: Die Rolle des Offenkundigen und der Vermutungen bei der Diffamierung

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 25059 vom 21. April 2023, das vom Kassationsgerichtshof erlassen wurde, bietet wichtige Klarstellungen zur Schadensproof im Falle von Diffamierung. Insbesondere hat das Gericht die Legitimierung des Zugriffs auf das Offenkundige und die Vermutungen zur Demonstration der Verletzung des Rufs einer Person bestätigt. Dieses Prinzip beruht auf der Überlegung, dass die Verbreitung von schädlichen Aussagen fast immer ein moralisches Leid für die betroffene Person zur Folge hat.

Die Maxime des Urteils

Diffamierung - Schadensersatz - Beweis - Zugriff auf das Offenkundige und die Vermutungen - Legitimierung. Der Zugriff auf das Offenkundige und die Vermutungen zur Beweisführung des aus einer Verletzung des Rufs resultierenden Schadens ist legitim, da man gemäß dem id quod plerumque accidit annehmen kann, dass eine solche Verletzung der betroffenen Person ein moralisches Leid verursacht hat, das einen Ausgleich verdient, und dass der entsprechende Kausalzusammenhang in diesem Fall so evident ist, dass die Beweislast des Richters hinsichtlich der Existenz des ersatzfähigen moralischen Schadens durch den Verweis auf den Inhalt und die Verbreitungsmodalitäten der schädlichen Aussagen als erfüllt angesehen werden kann.

Die Bedeutung der Maxime

Diese Maxime stellt einen grundlegenden Schritt im Verständnis der Diffamierung und des Schadensersatzes dar. Im Wesentlichen stellt das Gericht fest, dass in Fällen von diffamierenden Aussagen kein detaillierter Nachweis des erlittenen Schadens durch die betroffene Person erforderlich ist. Die Vermutung des moralischen Schadens basiert auf der Idee, dass der Ruf einer Person ein wertvolles Gut ist und dass jeder Angriff darauf ein Leid verursacht, das einen Schadensersatz verdient.

  • Der Zugang zum Offenkundigen ermöglicht nicht nur die Anerkennung des moralischen Leidens aufgrund des verletzten Rufs, sondern vereinfacht auch den Beweisprozess.
  • Dieser Ansatz steht im Einklang mit dem Grundsatz der Gerechtigkeit, der darauf abzielt, einen angemessenen Schutz der individuellen Würde zu gewährleisten.
  • Das Urteil stützt sich auch auf die Bestimmungen des italienischen Strafgesetzbuches, insbesondere auf die Artikel 185 und 595, die den Schadensersatz und die Diffamierung regeln.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 25059 von 2023 eine wichtige Bekräftigung des Rechts auf Reputation und Würde dar und betont, dass das moralische Leid, das aus diffamierenden Handlungen resultiert, angemessen entschädigt werden muss. Der Einsatz des Offenkundigen und der Vermutungen bei der Schadensproof stellt einen Fortschritt zu einer gerechteren und respektvolleren Justiz dar, die die Rechte des Einzelnen berücksichtigt. Die Rechtspraktiker sollten diese gerichtliche Orientierung berücksichtigen, um die Rechte ihrer Mandanten bestmöglich zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci