Das Urteil Nr. 1361 von 2014 des Kassationsgerichtshofs hat eine breite Debatte über die Entschädigungsfähigkeit des Nichtvermögensschadens ausgelöst. Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Fortschritt zum Schutz der unverletzlichen Rechte dar und hebt hervor, dass der Verlust eines Lebens nicht ohne Entschädigung bleiben kann, insbesondere für die Angehörigen der Opfer von Verkehrsunfällen.
Im vorliegenden Fall musste das Gericht die Frage der Entschädigungsfähigkeit des Schadens, den eine verstorbene Opfer nach einem Verkehrsunfall erlitten hat, behandeln. Die Beschwerdeführer, die Angehörigen des Opfers, haben die Ablehnung ihres Antrags auf Entschädigung für den Nichtvermögensschaden durch das Berufungsgericht Mailand angefochten und argumentiert, dass das Opfer auch nach einer begrenzten Zeitspanne zwischen der Verletzung und dem Tod Anspruch auf eine Entschädigung habe.
Der Schaden durch den Verlust eines Lebens ist etwas anderes und unterscheidet sich aufgrund des geschützten Wertes vom Gesundheitsschaden und unterscheidet sich vom terminalen biologischen Schaden und dem terminalen moralischen Schaden.
Das Gericht hat bekräftigt, dass der Tod die schwerste mögliche Verletzung des Lebensgutes darstellt, das vom Rechtssystem absolut geschützt wird. Daher haben auch im Falle eines sofortigen Todes die Angehörigen des Opfers Anspruch auf Entschädigung für den Nichtvermögensschaden, da der Verlust eines Lebens nicht als nicht entschädigungsfähiger Schaden betrachtet werden kann.
Dieses Urteil stellt daher eine wichtige Anerkennung der menschlichen Würde und der Zentralität der Person im Zivilrecht dar und setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die zukünftige Rechtsprechung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil Nr. 1361 von 2014 des Kassationsgerichtshofs einen Wendepunkt in der Entschädigungsfähigkeit des Nichtvermögensschadens darstellt, indem es feststellt, dass der Verlust eines Lebens geschützt und entschädigt werden muss. Die Angehörigen der Opfer haben nun eine solidere rechtliche Grundlage, um ihre Rechte geltend zu machen, was zu einer größeren Gerechtigkeit für diejenigen beiträgt, die einen unersetzlichen Verlust erlitten haben.