Kommentar zum Urteil Nr. 51160 von 2023: Der Nachweis von Schäden im Schadensersatz

Das kürzlich ergangene Urteil Nr. 51160 vom 31. Oktober 2023, das vom Kassationsgericht gefällt wurde, bietet wichtige Einblicke in die Frage des Nachweises von Schäden im Kontext des Schadensersatzes. Insbesondere hat das Gericht klargestellt, dass für die generelle Verurteilung zu Schadensersatz der konkrete Nachweis über das Vorliegen von ersatzfähigen Schäden nicht erforderlich ist, sondern es genügt, die potenzielle Schädlichkeit des Ereignisses und den Kausalzusammenhang mit dem geltend gemachten Nachteil zu beweisen.

Der rechtliche Kontext des Urteils

Das zu prüfende Urteil fügt sich in eine breitere rechtliche Debatte über den Schadensersatz ein, der nach schädigenden Ereignissen geltend gemacht werden kann. Laut Artikel 539, Absatz 1, der neuen Strafprozessordnung ist es entscheidend klarzustellen, dass die Feststellung eines potenziell schädlichen Faktums ausreicht, um Schadensersatz zu erhalten. Dieser Ansatz stimmt mit gefestigter Rechtsprechung überein, wie die Entscheidung Nr. 9266 von 1994 zeigt.

Nachweis des tatsächlichen Vorliegens von Schäden und des Kausalzusammenhangs - Notwendigkeit - Ausschluss - Feststellung eines potenziell schädlichen Faktums - Ausreichend. Für die generelle Verurteilung zum Schadensersatz ist der Nachweis des konkreten Vorliegens von ersatzfähigen Schäden nicht erforderlich, da die Feststellung der potenziellen Schädlichkeit des schädigenden Faktums und des Vorliegens eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem und dem geltend gemachten Nachteil, auch vermutungsweise, ausreicht. (Vergleiche: Nr. 9266 von 1994, Rv. 199071-01).

Praktische Implikationen des Urteils

Die Entscheidung des Gerichts hat bedeutende praktische Implikationen für Juristen und für die Beteiligten an Schadensersatzstreitigkeiten. Insbesondere klärt sie, dass:

  • Der Nachweis der potenziellen Schädlichkeit ausreichend ist für die Verurteilung zum Schadensersatz.
  • Der Kausalzusammenhang nicht streng nachgewiesen werden muss, sondern auch vermutungsweise abgeleitet werden kann.
  • Die vorhergehenden juristischen Maximen diese Interpretation bestätigen und einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Fälle schaffen.

Fazit

Das Urteil Nr. 51160 von 2023 stellt einen Fortschritt bei der Vereinfachung des erforderlichen Nachweises für den Schadensersatz dar. Die Möglichkeit, die potenzielle Schädlichkeit des Faktums und den Kausalzusammenhang indirekt nachzuweisen, erleichtert den Zugang zur Justiz für die Opfer von Schäden. Daher ist es entscheidend, dass Anwälte und Juristen diese Hinweise in ihrer beruflichen Tätigkeit berücksichtigen, damit die Opfer den gerechten Schadensersatz für erlittene Schäden erhalten können.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci