Das Urteil vom 17. Februar 2021 des Kassationsgerichts, n. 4222, bietet eine wichtige Analyse des Problems der internationalen Kindesentführung und behandelt zentrale Fragen bezüglich des Kindeswohls und der Definition von "gewöhnlichem Aufenthalt". Dieser spezielle Fall betrifft C. R., den Vater eines Mädchens, C. G. E., der einen Antrag auf Rückführung seiner Tochter nach Spanien gestellt hatte, nachdem die Mutter, I. V., sie nach Italien gebracht hatte. Das Gericht bekräftigte die Prinzipien, die durch die Haager Konvention von 1980 und die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 festgelegt wurden.
Das Jugendgericht des Piemont hatte bereits den Antrag auf Rückgabe des Mädchens abgelehnt und die Entscheidung mit der Bewertung des Kontextes, in dem sich das Kind befand, begründet. Insbesondere hatte das Gericht die fehlende Arbeit und Wohnung der Mutter in Spanien hervorgehoben, im Gegensatz zu einer soliden Familien- und Arbeitsbindung in Italien.
Die Regelung zur internationalen Kindesentführung zielt darauf ab, das Kind vor den schädlichen Auswirkungen seiner unrechtmäßigen Überstellung oder seines Nichtrückkehrs an den Ort zu schützen, an dem es sein gewöhnliches Alltagsleben führt.
Das Urteil betont, dass der Richter nicht nur das unmittelbare Wohl des Kindes berücksichtigen darf, sondern auch dessen Integration in die neue Umgebung. Das Gericht stellte klar, dass, falls das Mädchen bereits emotionale und soziale Bindungen in Italien aufgebaut hat, diese Faktoren in die endgültige Entscheidung einbezogen werden müssen.
Insbesondere hat das Gericht argumentiert, dass die mögliche Rückkehr des Mädchens nach Spanien nicht angeordnet werden darf, wenn ein begründetes Risiko für seine Sicherheit und sein Wohl besteht. Dieses Prinzip ist im Art. 13 der Haager Konvention verankert, der festlegt, dass die Rückkehr nicht angeordnet werden kann, wenn Gründe vorliegen, die das Kind intolerablen Situationen aussetzen könnten.
Zusammenfassend stellt die Verordnung n. 4222 von 2021 des Kassationsgerichts einen bedeutenden Bezugspunkt in der italienischen Jurisprudenz zur internationalen Kindesentführung dar. Sie bekräftigt die Wichtigkeit, das Kindeswohl zu bewerten, unter Berücksichtigung seines gewöhnlichen Aufenthalts und der Bedingungen, unter denen es lebt. Die Entscheidung, den Antrag des Vaters nicht zuzulassen, wird durch eine solide Begründung gestützt, die den Schutz und das Wohl des Mädchens in den Mittelpunkt stellt. Der Fall bietet nützliche Anregungen für die rechtliche Debatte und die Praxis von Juristen, die sich mit Familien- und Jugendrecht befassen.