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Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. I, n. 34950 vom 2022: Anerkennung der Vaterschaft und elterliche Pflichten

Das Urteil n. 34950 vom 28. November 2022 des Kassationsgerichts bietet wichtige Denkanstöße zum Thema der Anerkennung der Vaterschaft und der elterlichen Pflichten. Insbesondere betrifft der untersuchte Fall die Beschwerde von A.A. gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Bozen, das den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gegenüber B.B. abgelehnt und die vorgelegten Beweise des Beschwerdeführers als unzureichend bewertet hatte.

Die Frage des Beweises und der Zeugenaussage

Einer der entscheidenden Punkte des Urteils betrifft die Bewertung der Zeugenaussage der Mutter des Beschwerdeführers, C.C. Das Oberlandesgericht hatte ihre Aussage als unzureichend erachtet, da es an weiteren Bestätigungen fehlte. Das Kassationsgericht hingegen hat den ersten Grund der Beschwerde angenommen und betont, dass die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage nicht a priori ausgeschlossen werden kann, nur weil der Zeuge ein Verwandter der Partei ist. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da er aufzeigt, wie die Zeugenaussage, insbesondere im familiären Kontext, mit einer größeren Offenheit bewertet werden sollte als es das Oberlandesgericht getan hat.

Die Fähigkeit zu zeugen unterscheidet sich von der Bewertung der Glaubwürdigkeit des Zeugen und operiert auf unterschiedlichen Ebenen.

Indizien und elterliche Verantwortung

Das Kassationsgericht hat bekräftigt, dass das Bewusstsein für die Vaterschaft aus eindeutigen Indizien abgeleitet werden kann, wie dem Umstand, dass während der Empfängniszeit ungeschützter Geschlechtsverkehr stattfand. Darüber hinaus stellt das Urteil klar, dass der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der Rechte des Kindes das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit seitens des Elternteils voraussetzt. Das Gericht hat daher die Entscheidung des Oberlandesgerichts kritisiert, einige Indizien als neutral zu betrachten und betont, dass jedes Indiz, auch wenn es isoliert unwesentlich erscheinen mag, Beweiswert erlangen kann, wenn es im Zusammenhang mit anderen Elementen betrachtet wird.

  • Die Aussage der Mutter kann nicht wegen Verwandtschaftsverhältnissen ausgeschlossen werden.
  • Das Bewusstsein für die Vaterschaft kann aus Indizien und Verhaltensweisen hervorgehen.
  • Die Bewertung der Indizien muss umfassend und nicht atomistisch sein.

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil n. 34950 von 2022 einen wichtigen Fortschritt bei der Anerkennung der Rechte der Kinder und der Verantwortung der Eltern dar. Es unterstreicht die Notwendigkeit eines flexibleren Ansatzes bei der Bewertung von Beweisen im familiären Bereich und erkennt den Wert von Zeugenaussagen und Indizien beim Aufbau der gerichtlichen Wahrheit an. Das Kassationsgericht hat, indem es die Gründe des Beschwerdeführers anerkannt hat, den Weg für eine neue Bewertung durch das Oberlandesgericht eröffnet und dabei den Schutz der Rechte der Minderjährigen und die Bedeutung einer angemessenen elterlichen Verantwortung betont.