Das Urteil des Kassationsgerichts Nr. 23598 von 2024 bietet einen interessanten Denkanstoß zum Thema der Simulation in Verträgen und zum Recht auf Herabsetzung von Schenkungen zugunsten der Pflichtteilsberechtigten. Das Gericht hat einen Fall untersucht, in dem ein Pflichtteilsberechtigter, B.B., zwei Verkaufsakte, die von der Mutter zugunsten des Bruders A.A. abgeschlossen wurden, angefochten hat, mit der Begründung, dass diese Akte in Wirklichkeit eine Schenkung verschleiern.
Das Verfahren geht auf den Antrag von B.B. zurück, zwei Verkaufsakte für nichtig zu erklären, da es sich um nicht formell gültige Schenkungen handele. Das Berufungsgericht Bologna, das die Beschwerde angenommen hat, stellte die Simulation fest und erklärte die Verträge aufgrund von Formfehlern für nichtig, da sie nicht in Anwesenheit von Zeugen erstellt worden waren.
Der Pflichtteilsberechtigte ist berechtigt, als Dritter die Simulation eines Verkaufs, der vom Erblasser vorgenommen wurde, durch Zeugen und Indizien zu beweisen.
Das Gericht entschied, dass im Falle einer Anfechtung durch einen Pflichtteilsberechtigten dieser als Dritter und nicht als Erbe agiert, was eine größere Beweisfreiheit ermöglicht. Dieser Aspekt ist entscheidend, da er dem Pflichtteilsberechtigten erlaubt, seine Rechte zu verteidigen, ohne sich den Beweisbeschränkungen stellen zu müssen, die für die an den Akten beteiligten Parteien gelten.
Ein zentraler Punkt der Entscheidung ist die Beweislast im Falle einer Simulation. Das Gericht stellte klar, dass im Falle der Simulation eines Kaufvertrags der Käufer den Zahlungsnachweis erbringen muss. B.B. konnte somit seine Anfrage mit ausreichenden Hinweisen auf die fiktive Natur der Verkaufsakte untermauern, wie das Verwandtschaftsverhältnis und das Fehlen eines Zahlungsnachweises.
Das vorliegende Urteil bekräftigt konsolidierte Prinzipien im Erbrecht und in der Simulation, indem es die Bedeutung der Gewährleistung des Schutzes der Rechte der Pflichtteilsberechtigten unterstreicht. Die Entscheidung des Kassationsgerichts steht im Einklang mit früheren Rechtsprechungen und stellt fest, dass in Ermangelung von Gegenäußerungen der Beweis für die Simulation indiziär und vermutend sein muss.
Darüber hinaus hat das Gericht hervorgehoben, dass die in den notariellen Akten enthaltenen Erklärungen, die die Zahlung belegen, nicht ausreichen, um die tatsächliche Zahlung des Preises nachzuweisen, da sie als bloße Erklärungen zugunsten des Käufers betrachtet werden können.
Zusammenfassend stellt das Urteil des Kassationsgerichts, Abt. II, Beschluss Nr. 23598 von 2024 einen wichtigen Eingriff des Kassationsgerichts im Bereich der Simulation in Verträgen und des Schutzes der Rechte der Pflichtteilsberechtigten dar. Die Entscheidung klärt die Beweislast und die Rechte der übergangenen Pflichtteilsberechtigten und bietet somit einen besseren Schutz für diejenigen, die durch verschleierte Vermögensverfügungen benachteiligt werden können.