Die kürzlich ergangene Entscheidung des Kassationsgerichts vom 5. Juli 2024 wirft wichtige Fragen zur kostenlosen Vertretung und zu den Rechten der Amtsverteidiger auf, insbesondere in Adoptionsverfahren. Die zentrale Frage betrifft die Ungleichbehandlung zwischen den Amtsverteidigern von nicht auffindbaren Eltern und denjenigen von zahlungsunfähigen Eltern, was auf eine potenzielle Verletzung der Gleichheitsprinzipien hinweist, die im Artikel 3 der italienischen Verfassung verankert sind.
Die Beschwerdeführerin A.A., Amtsanwältin, beantragte die Vergütung ihrer Honorare für ihre Tätigkeit in einem Adoptionsverfahren. Der Antrag wurde zunächst vom Jugendgericht Potenza abgelehnt, das argumentierte, dass die Vorschriften zur Amtsverteidigung im Strafrecht nicht auf Adoptionsverfahren ausgeweitet werden könnten. Diese Position führte dazu, dass A.A. beim Kassationsgericht Beschwerde einlegte.
Das Kassationsgericht hielt die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität des Art. 143, erster Absatz, des D.P.R. Nr. 115 vom 30. Mai 2002 in Bezug auf Art. 3 der Verfassung für relevant und nicht offensichtlich unbegründet.
Das Gericht stellte fest, dass der aktuelle rechtliche Rahmen eine unangemessene Ungleichbehandlung zwischen dem Amtsverteidiger eines nicht auffindbaren Elternteils und dem eines auffindbaren, aber zahlungsunfähigen Elternteils schafft. Dies führt zu einer Verletzung des Gleichheitsprinzips, da beide Situationen erhebliche Ähnlichkeiten aufweisen. Das Gericht beschloss daher, die Frage an das Verfassungsgericht zu verweisen und betonte die Bedeutung der Gewährleistung einer effektiven Verteidigung, insbesondere in Verfahren, die die Rechte von Minderjährigen betreffen.
Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 18383/2024 des Kassationsgerichts einen grundlegenden Schritt zur Anerkennung der Rechte der Amtsverteidiger und zum Schutz der Minderjährigen dar. Die aufgeworfene Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität könnte zu einer signifikanten Änderung der Vorschriften führen, die die kostenlose Vertretung regeln, und eine größere Gerechtigkeit und Schutz für alle an den Adoptionsverfahren beteiligten Parteien gewährleisten.