Das kürzlich ergangene Urteil C-603/20 des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. März 2021 bietet bedeutende Erkenntnisse zur Gerichtsbarkeit in Bezug auf das Sorgerecht, insbesondere in Fällen von Entziehung von Minderjährigen in Drittländer. Diese Entscheidung ist im Kontext der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 zu sehen, einer grundlegenden Regelung für die gerichtliche Zusammenarbeit im Zivilrecht innerhalb der Europäischen Union.
Der betreffende Fall, der vom High Court of Justice des Vereinigten Königreichs stammt, betraf einen indischen Vater und eine indische Mutter, die beide im Vereinigten Königreich leben und in einen Streit über die Rückkehr ihrer Tochter verwickelt waren, die von der Mutter illegal nach Indien gebracht worden war. Die zentrale Frage, die dem Gericht vorgelegt wurde, war, ob Artikel 10 der Verordnung Nr. 2201/2003, der die Gerichtsbarkeit in Fällen von Entziehung von Minderjährigen regelt, in einem Kompetenzkonflikt zwischen einem Mitgliedstaat und einem Drittstaat anwendbar sei.
Das Gericht stellte klar, dass Artikel 10 nicht auf den Fall anwendbar ist, in dem ein Minderjähriger infolge einer Entziehung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Drittstaat erworben hat.
Der Gerichtshof stellte fest, dass Artikel 10 ausschließlich auf Kompetenzkonflikte zwischen Mitgliedstaaten anwendbar ist und explizit Situationen ausschließt, in denen ein Minderjähriger illegal in ein Drittland transferiert wird. Dies ist von besonderer Bedeutung, da es impliziert, dass in solchen Fällen die Justizbehörden des Mitgliedstaates, in dem der Minderjährige vor der Entziehung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, ihre Zuständigkeit nicht unbegrenzt aufrechterhalten können.
Nach Auffassung des Gerichts muss die Zuständigkeit anhand der anwendbaren internationalen Abkommen oder, in deren Abwesenheit, nach den nationalen Vorschriften des Landes bestimmt werden, in dem der Antrag gestellt wird. Dieser Ansatz zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Gerechtigkeit im besten Interesse des Minderjährigen verwaltet wird, indem Nähe und Integration in die neue soziale und familiäre Umgebung gefördert werden.
Zusammenfassend stellt das Urteil C-603/20 einen bedeutenden Schritt in der Definition der Gerichtsbarkeiten im Bereich des Sorgerechts in Fällen von Entziehung von Minderjährigen dar. Es wird klargestellt, dass die Justizbehörden eines Mitgliedstaates ihre Zuständigkeit nicht unbegrenzt aufrechterhalten können, wenn ein Minderjähriger in einen Drittstaat entführt wurde, und es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, internationale Abkommen und nationale Normen zu berücksichtigen. Dieser Ansatz fördert einen effektiveren Schutz der Rechte von Minderjährigen und stellt sicher, dass Entscheidungen im angemessensten Kontext für ihr Wohlergehen getroffen werden.