Die kürzliche Verordnung des Kassationsgerichts, n. 29883/2024, bietet bedeutende Denkanstöße zum Thema Unterhalt und Vermögensgarantien im Falle einer Trennung. Insbesondere konzentriert sich das Urteil auf die Frage der Hypothekeneintragungen zur Sicherung der Unterhaltsverpflichtungen und klärt die notwendigen Voraussetzungen, damit diese rechtmäßig angeordnet werden können.
Der zu prüfende Fall betrifft A.A., der zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts für die drei Kinder verpflichtet ist, und B.B., seine Ex-Frau, die die Löschung von zwei Hypothekeneintragungen gegen sich beantragt hatte. Das Berufungsgericht Triest hatte zunächst den Antrag von A.A. angenommen, da es keinen konkreten Gefahr des Zahlungsverzugs sah. Das Kassationsgericht hat jedoch diese Entscheidung reformiert und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Bewertung der Gefahr des Zahlungsverzugs hervorgehoben, auch in Bezug auf das Verhalten des Schuldners, das im Gesamten analysiert werden muss.
Der Richter muss stets die Bewertung des Gläubigers hinsichtlich des Vorliegens eines Verzugsrisikos überprüfen.
Das Gericht hat hervorgehoben, dass gemäß Art. 156 Abs. 5 BGB die Hypothekeneintragung durch das Vorliegen einer konkreten Gefahr des Zahlungsverzugs gerechtfertigt sein muss. In diesem Fall wurde die Verringerung des Anteils von A.A. an den Gewinnen des Berufsverbands als ein ausreichender Indikator für diese Gefahr angesehen. Das Urteil stellt klar, dass die bloße Tatsache, dass eine Verpflichtung nicht erfüllt wurde, nicht ausreicht, um eine Hypothekeneintragung zu rechtfertigen; eine umfassende und systematische Bewertung ist notwendig.
Das Urteil n. 29883/2024 des Kassationsgerichts stellt eine wichtige Klarstellung zu den Modalitäten der Hypothekeneintragung zur Sicherung der Unterhaltsverpflichtungen dar. Es bekräftigt die Bedeutung einer strengen Bewertung der Gefahr des Zahlungsverzugs, die auf konkreten Elementen und nicht auf bloßen Annahmen basiert. In einem Kontext, in dem das Wohl der Minderjährigen immer an erster Stelle stehen muss, erfordert der Schutz der Vermögensrechte der geschiedenen Ehegatten ein empfindliches Gleichgewicht, das diese Entscheidung mitgeholfen hat zu definieren.