Die recente Verfügung des Obersten Kassationsgerichts, n. 24878/2024, wirft neues Licht auf die sensiblen Themen im Zusammenhang mit der Unterstützungspflegschaft, einem rechtlichen Institut, das zum Schutz von Personen in einer fragilen Situation gedacht ist. In diesem Fall hat der Beschwerdeführer, A.A., der Ernennung eines Unterstützungsbeauftragten widersprochen und seine volle Fähigkeit zu verstehen und zu wollen betont. Das Gericht hat die Beschwerde angenommen und die Bedeutung des Respekts vor der Autonomie und Würde der betreffenden Person unterstrichen, ein grundlegender Aspekt, der in solchen Verfahren berücksichtigt werden muss.
Der zu prüfende Fall betraf A.A., der die Eröffnung einer Unterstützungspflegschaft anfocht, die infolge eines Antrags seines Sohnes angeordnet wurde. Das Berufungsgericht Venedig hatte zunächst den Antrag angenommen und die Maßnahme mit angeblichen unangemessenen Vermögenshandlungen und einem allgemeinen Zustand der Fragilität begründet. Das Kassationsgericht hat jedoch hervorgehoben, dass die Maßnahme der Unterstützungspflegschaft mit Vorsicht angewendet werden muss und nur bei festgestelltem Fähigkeitsdefizit, wie im Art. 404 c.c. vorgesehen, erfolgen darf.
Die Maßnahme der Unterstützungspflegschaft muss immer die am wenigsten invasive Möglichkeit sein, die Autonomie der betroffenen Person respektierend.
Nach der geltenden Gesetzgebung ist die Unterstützungspflegschaft ein flexibles Instrument, das darauf ausgelegt ist, sich an die spezifischen Bedürfnisse des Begünstigten anzupassen. Das Gericht hat bekräftigt, dass:
Diese Prinzipien sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der rechtliche Schutz nicht in einer Verletzung der Rechte des Individuums resultiert. Das Gericht hat zudem auf frühere Rechtsprechungen verwiesen, die die Bedeutung einer genauen Bewertung der persönlichen und finanziellen Situation des Begünstigten hervorheben.
Das Urteil n. 24878/2024 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Schritt nach vorn zum Schutz der Rechte von fragilen Personen dar. Es bekräftigt die Notwendigkeit eines Ansatzes, der die Autonomie und Würde der betreffenden Person respektiert, und hebt hervor, dass jede Schutzmaßnahme sorgfältig abgewogen und gerechtfertigt werden muss. Das Gericht hat daher die Beschwerde angenommen, die Entscheidung zur Eröffnung der Unterstützungspflegschaft aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an das Berufungsgericht verwiesen. Es ist entscheidend, dass in Zukunft sichergestellt wird, dass die Schutzmaßnahmen immer darauf abzielen, die Interessen des Begünstigten tatsächlich zu wahren, ohne seine Freiheit und Selbstbestimmung zu gefährden.