Prozessvertretung und Unterstützungspflege: Kommentar zum Urteil Nr. 17113 von 2024

Das kürzlich ergangene Urteil des Kassationsgerichts Nr. 17113 vom 20. Juni 2024 bietet wichtige Denkanstöße zum Thema der Prozessvertretung im Kontext von Personen, die im Laufe eines Verfahrens volljährig geworden sind. Insbesondere hebt das Urteil das Prinzip der Fortdauer der elterlichen Vertretung hervor, auch wenn ein Betreuer bestellt wurde.

Das Prinzip der Fortdauer der Prozessvertretung

Nach den Feststellungen des Gerichts bleibt die Prozessvertretung des Elternteils auch nach Erreichen der Volljährigkeit des Kindes wirksam, es sei denn, es liegt ein spezifischer Verlust der Prozessfähigkeit vor. Dieses Prinzip gilt auch im Fall, dass für das volljährige Kind ein Betreuer bestellt wird. Die Neuheit dieses Urteils liegt in der klaren Unterscheidung zwischen der Bestellung eines Betreuers und der eines Entziehungsurteils. Während die Entziehung automatisch einen Verlust der Prozessfähigkeit mit sich bringt, bedeutet die Bestellung eines Betreuers nicht automatisch das Ende der elterlichen Vertretung.

Die Erklärung des Betreuers und die Unterbrechung des Verfahrens

Ein weiterer entscheidender Aspekt des Urteils betrifft die Erklärung der Bestellung durch den Verteidiger. Das Gericht hat klargestellt, dass eine solche Erklärung, wenn sie nicht ausdrücklich auf die Unterbrechung des Verfahrens abzielt und nicht die erforderlichen formalen Voraussetzungen erfüllt, nicht automatisch die Unterbrechung des Verfahrens selbst bewirkt. Dieser Punkt ist wichtig, um Fehlinterpretationen zu vermeiden, die die Rechte der beteiligten Parteien gefährden könnten.

Im Allgemeinen. Das Prinzip der Fortdauer der Prozessvertretung des Elternteils des minderjährigen Kindes, das im Laufe des Verfahrens volljährig wird, gilt auch, wenn dem volljährigen Kind ein Betreuer bestellt wird, da aus der genannten Bestellung nicht automatisch der Verlust der Prozessfähigkeit der Partei abgeleitet werden kann, anders als im Fall eines Entziehungsurteils; daraus folgt, dass die Erklärung der Bestellung des Betreuers durch den Verteidiger mit der Schlussfolgerung nicht automatisch die Unterbrechung des Verfahrens bewirkt, es sei denn, sie ist darauf ausgerichtet, diesen Effekt zu erzielen und erfüllt die notwendigen formalen Anforderungen. (Im vorliegenden Fall hat das Kassationsgericht in Anwendung des genannten Prinzips das angefochtene Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung verwiesen, das die Vertretung in einem Verfahren einer zwischenzeitlich volljährigen behinderten Person als mangelhaft erklärt hatte, da die elterliche Vertretung durch die Bestellung der Großmutter als Betreuerin als weggefallen angesehen wurde, ohne die Eignung der Erklärung des Ereignisses durch den vom Vater bestellten Verteidiger für die Unterbrechung des Verfahrens zu prüfen).

Fazit

Zusammenfassend stellt das Urteil Nr. 17113 von 2024 des Kassationsgerichts einen wichtigen Fortschritt im Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen dar und klärt die Dynamik der Prozessvertretung auch in komplexen Situationen. Es ist entscheidend, dass die Rechtspfleger diese Prinzipien verstehen, um eine korrekte Anwendung der Normen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Die Entscheidung des Gerichts bietet nicht nur rechtliche Klarheit, sondern regt uns auch dazu an, darüber nachzudenken, wie die Institutionen Menschen in vulnerablen Situationen besser in ihrem Zugang zur Justiz unterstützen können.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci