Kommentar zum Urteil Cass. civ., Sez. I, Ord., n. 25067 vom 2024: Wiederherstellung und subsidiäre Verantwortung

Die kürzlich ergangene Verordnung des Kassationsgerichts, n. 25067 vom 2024, behandelt zwei Themen von großer Relevanz im Familienrecht: die Wiederherstellung von Urteilen und die subsidiäre Verantwortung der Großeltern für den Unterhalt von Minderjährigen. Die Entscheidung, die am 18. September 2024 erlassen wurde, bietet wichtige Denkanstöße für Anwälte und Juristen, da sie die Bedingungen für die Wiederherstellung im Falle eines relevanten Fehlers klarstellt.

Die Wiederherstellung: Anforderungen und Grenzen

Der Antrag auf Wiederherstellung, wie in den Artikeln 391-bis und 395 ZPO dargelegt, kann nur unter spezifischen Umständen angenommen werden, einschließlich der Existenz eines relevanten Fehlers. In dem kommentierten Urteil behaupteten die Beschwerdeführer, einen Fehler in der Bewertung der Vermögensverhältnisse des Vaters des Minderjährigen, E.E., erlitten zu haben, der den Ausschluss der Anerkennung einer Unterhaltspflicht der Großeltern hätte zur Folge haben müssen.

Die Kammer hielt jedoch den Wiederherstellungsgrund für unzulässig und wies darauf hin, dass der Fehler sich auf ein bloßes materielles Versehen beziehen muss und nicht auf eine Anfechtung der Begründung des Urteils. Mit anderen Worten, das Gericht stellte klar, dass es nicht ausreicht, die Sachverhaltsbewertung zu bestreiten, sondern ein offensichtlicher und entscheidender Fehler nachgewiesen werden muss.

Subsidiäre Verantwortung der Großeltern

Im Mittelpunkt der Frage stand auch die subsidiäre Verantwortung der Großeltern A.A. und B.B. in Bezug auf den Unterhalt der Minderjährigen D.D. Das Gericht bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts Mailand, das Artikel 316-bis BGB angewandt hatte, wonach im Falle der Nichterfüllung durch den verpflichteten Elternteil die Großeltern für den Unterhalt des Enkels herangezogen werden können.

  • Der Vater des Minderjährigen war nicht auffindbar, da er häufig Wohnort und Arbeitsplatz wechselte.
  • Er war wegen Verletzung der Unterhaltspflichten verurteilt worden.
  • Die Beschwerdeführer hatten nicht versucht, die Forderung auf rechtlichem Wege einzutreiben.
Die subsidiäre Verantwortung der Großeltern ist ein rechtliches Institut, das darauf abzielt, das Wohl des Minderjährigen zu gewährleisten und zu verhindern, dass sich seine wirtschaftliche Situation aufgrund der Nichterfüllung durch den Elternteil verschlechtert.

Das Gericht betonte daher, dass die Bewertung der subsidiären Verantwortung in der Rechtsmittelinstanz nicht überprüfbar ist, es sei denn, es liegen offensichtliche Fehler vor.

Fazit

Das vorliegende Urteil bekräftigt die Bedeutung einer strengen Auslegung der Normen zur Wiederherstellung und subsidiären Verantwortung. Es unterstreicht, dass das Kassationsgericht nicht berufen werden kann, die bereits in der Sachverhaltsprüfung festgestellten Tatsachen neu zu bewerten, sondern nur im Falle materieller Fehler eingreifen kann. Daher ist es entscheidend, dass die Anwälte die Anträge mit äußerster Sorgfalt vorbereiten und eventuelle Fehler klar hervorheben, um nicht in die Unzulässigkeit zu geraten. Die Entscheidung steht letztlich im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung und bekräftigt den Schutz des Minderjährigen als primäres Ziel des Familienrechts.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci