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Urteil Cass. Civ. Nr. 13438 von 2023: Gerichtsstand im Falle der internationalen Entziehung von Minderjährigen

Der jüngste Eingriff der vereinigten Sektionen des Kassationsgerichts mit der Verordnung Nr. 13438 vom 16. Mai 2023 hat eine entscheidende Frage zur Gerichtsstandsbefugnis im Bereich der elterlichen Verantwortung und der internationalen Entziehung von Minderjährigen behandelt. Die Entscheidung fügt sich in einen komplexen rechtlichen Kontext ein, in dem nationale und internationale Normen miteinander verwoben sind, und bietet wichtige Denkanstöße für Juristen und Familien, die in ähnlichen Streitigkeiten involviert sind.

Der Fall vor dem Gericht

Der Streit entstand aus einem Verfahren, das von B.B. vor dem Jugendgericht in Rom eingeleitet wurde, das die Feststellung seiner elterlichen Verantwortung für die minderjährige D.D. beantragte, die derzeit im Ausland lebt. Insbesondere behauptete der Vater des Minderjährigen, dass sein Besuchs- und Informationsrecht verletzt worden sei und dass die Minderjährige ohne sein Einverständnis entzogen worden sei. Der Beschwerdeführer A.A. hingegen wandte die mangelnde Zuständigkeit des italienischen Richters ein, da die Minderjährige dauerhaft im Ausland lebte.

Das Gericht stellte fest, dass die Behörden des Staates, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, befugt sind, Schutzmaßnahmen für seine Person und sein Vermögen zu ergreifen.

Die internationalen Normen und die Zuständigkeit

Das Urteil verweist auf die Haager Konvention von 1996, die auch von Italien ratifiziert wurde und die festlegt, dass die Gerichtsstandsbefugnis für Fragen der elterlichen Verantwortung den Behörden des Staates zusteht, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das Gericht stellte klar, dass D.D. seit 2010 dauerhaft im Ausland lebte und daher das italienische Gericht seine Zuständigkeit nicht ausüben konnte.

  • Die Haager Konvention zielt darauf ab, Konflikte der Zuständigkeit zu vermeiden.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt des Minderjährigen ist das grundlegende Kriterium zur Feststellung der Zuständigkeit.
  • Die Anerkennung der ausländischen Zuständigkeit ist entscheidend für das Wohl des Minderjährigen.

Schlussfolgerungen des Gerichts

Das Kassationsgericht erklärte die fehlende Zuständigkeit des italienischen Richters und sprach die Kosten des gesamten Verfahrens zu. Diese Entscheidung hebt die Bedeutung einer korrekten Auslegung der internationalen und nationalen Normen im Bereich der elterlichen Verantwortung hervor und betont, dass die Zuständigkeit nicht willkürlich geltend gemacht werden kann, sondern stets das Prinzip des gewöhnlichen Aufenthalts des Minderjährigen respektieren muss.

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 13438 von 2023 des Kassationsgerichts stellt einen wichtigen Bezugspunkt für Fragen der Gerichtsstandsbefugnis im Bereich der elterlichen Verantwortung und der Entziehung von Minderjährigen dar. Es bekräftigt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und den Respekt vor den Normen und stellt stets das übergeordnete Interesse des Minderjährigen in den Mittelpunkt. Anwälte und Familien müssen diese Bestimmungen berücksichtigen, um gerichtliche Konflikte zu vermeiden und das Wohl der betroffenen Minderjährigen zu gewährleisten.