Das Urteil des Obersten Kassationsgerichts vom 3. Juli 2024, n. 30537, bietet relevante Einblicke in die Anerkennung des Scheidungsunterhalts und behandelt die Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten. Im konkreten Fall hat das Gericht die Beschwerde von A.A. angenommen und dabei die Bedeutung des persönlichen und wirtschaftlichen Beitrags jedes Ehepartners während der Ehe hervorgehoben.
Der Fall betrifft A.A. und B.B., ein Paar, das 1983 geheiratet und sich 2010 getrennt hat. Während des Scheidungsverfahrens beantragte A.A. einen Scheidungsunterhalt, doch das erstinstanzliche Gericht wies diesen Antrag zurück. Das Berufungsgericht von Venedig bestätigte diese Entscheidung und war der Meinung, dass kein wirtschaftliches Ungleichgewicht vorlag, das den Unterhalt rechtfertigen könnte.
A.A. legte beim Kassationsgericht Beschwerde ein und erhob verschiedene Einwendungen gegen die Bewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Unter den Hauptgründen hat das Gericht Folgendes angenommen:
Die Anerkennung des Scheidungsunterhalts erfordert die Feststellung der Unzulänglichkeit der Mittel des antragstellenden Ex-Ehepartners und der Unmöglichkeit, diese aus objektiven Gründen zu beschaffen.
Das Gericht betonte, dass der Scheidungsunterhalt eine unterstützende und ausgleichende Funktion hat und dass die Bewertung die Ehegeschichte und die Beiträge jedes Ehepartners berücksichtigen muss. Das Fehlen von Kindern hat ein Gewicht, sollte jedoch die Möglichkeit eines Unterhalts nicht ausschließen, wenn wesentliche Ungleichheiten zwischen den Parteien bestehen.
Dieses Urteil ist bedeutend, da es klarstellt, dass die Bewertung des Scheidungsunterhalts gründlich durchgeführt werden muss, wobei nicht nur die aktuellen Einkommen, sondern auch die historischen Beiträge zum gemeinsamen Vermögen zu berücksichtigen sind. Die Kassation hat hervorgehoben, dass die bloße Zustimmung zu einem Sachverständigengutachten nicht ausreicht; es ist notwendig, eine angemessene Begründung zu liefern, die die getroffenen Entscheidungen rechtfertigt.
Zusammenfassend hat das Kassationsgericht das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Angelegenheit zur Neubewertung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zurückverwiesen, wodurch die Bedeutung einer genauen Analyse in Scheidungs- und Unterhaltsfällen hervorgehoben wird.
Das Urteil n. 30537 von 2024 stellt einen Fortschritt in der Rechtsprechung zu Scheidung und Scheidungsunterhalt dar und stellt klar, dass jeder Fall auf Grundlage der spezifischen wirtschaftlichen Umstände und der historischen Beiträge jedes Ehepartners bewertet werden muss. Dieser Ansatz schützt nicht nur die Rechte des verletzlicheren Ex-Ehepartners, sondern stellt auch sicher, dass die Entscheidungen rechtlich fundiert und begründet sind.