Urteil Nr. 19850 von 2024: Ablehnung von Fotokopien und Übereinstimmung mit dem Original

Das Urteil Nr. 19850, erlassen vom Kassationsgericht am 18. Juli 2024, behandelt einen entscheidenden Aspekt des Zivilrechts: die Ablehnung der Übereinstimmung von Fotokopien oder fotostatischen Kopien mit den Originalen. Die Entscheidung hebt die Bedeutung einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Ablehnung durch die betroffene Partei hervor, in Bezug auf die Artikel 214 und 215 der Zivilprozessordnung. Lassen Sie uns die Implikationen dieser Entscheidung näher betrachten.

Der rechtliche Kontext

Das Gericht hat bekräftigt, dass Art. 2719 des Zivilgesetzbuchs eine klare und spezifische Ablehnung der Übereinstimmung der Kopie mit dem Original erfordert. In Abwesenheit einer solchen Ablehnung wird die fotostatische Kopie sowohl in ihrer Übereinstimmung als auch in der Authentizität der Schrift und der Unterschrift als anerkannt betrachtet. Dieses Prinzip ist grundlegend, um die Rechtsicherheit und die Stabilität der Dokumentenbeweise in einem Verfahren zu gewährleisten.

Art. 2719 ZGB - Anwendbarkeit sowohl auf die Ablehnung der Übereinstimmung der Kopie mit ihrem Original als auch auf die Ablehnung der Authentizität von Schrift oder Unterschrift - Unterstellung beider Hypothesen unter die Artikel 214 und 215 ZPO - Folgen - Fallkonstellation. Art. 2719 ZGB - der einen ausdrücklichen Widerspruch zur Übereinstimmung mit dem Original der Fotokopien oder fotostatischen Kopien verlangt - ist sowohl auf den Fall der Ablehnung der Übereinstimmung der Kopie mit ihrem Original als auch auf den Fall der Ablehnung der Authentizität von Schrift oder Unterschrift anwendbar, und beide Hypothesen werden durch die Artikel 214 und 215 ZPO geregelt, mit der Folge, dass die nicht authentifizierte fotostatische Kopie als anerkannt gilt, sowohl in ihrer Übereinstimmung mit dem Original als auch in der Schrift und Unterschrift ihres Autors, wenn die erschienene Partei sie nicht in spezifischer und unmissverständlicher Weise in der ersten Sitzung oder in der ersten Antwort nach ihrer Vorlage ablehnt; dieser Effekt tritt auch ein, wenn einer oder mehrere Erben innerhalb dieser Fristen - in ritualisierter, klarer und unmissverständlicher Weise - nicht erklären, dass sie diese nicht kennen. (Im vorliegenden Fall hat das Oberste Gericht das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, das die Ablehnung des Erben für ausreichend hielt, der sich darauf beschränkte, "starke Zweifel" an der Authentizität der angefochtenen privaten Schriftstücke zu äußern, selbst wenn diese nur in Kopie vorgelegt wurden, und nicht auszuschließen, dass diese von der vermeintlichen Unterzeichnerin zu einem Zweck der familiären Versöhnung verfasst und unterzeichnet worden sein könnten).

Die Implikationen des Urteils

Dieses Urteil hat wichtige Auswirkungen für die beteiligten Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere, wenn ein Erbe oder eine Partei im Verfahren die vorgelegten Kopien nicht klar und spezifisch ablehnt, werden diese als gültig und anerkannt betrachtet. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, auf die Modalitäten der Ablehnung von Dokumentenbeweisen zu achten, da ein ungenauer Ansatz zum Verlust von Rechten führen kann.

  • Bedeutung einer ausdrücklichen Ablehnung
  • Rechtliche Folgen der Nichtablehnung
  • Wichtige gesetzliche Verweise

Schlussfolgerungen

Das Urteil Nr. 19850 von 2024 stellt eine wichtige Klarstellung zur Frage der Ablehnung von fotostatischen Kopien dar. Das Kassationsgericht hat die Notwendigkeit einer unmissverständlichen und zeitgerechten Ablehnung betont und die grundlegende Rolle der Klarheit im Zivilprozess hervorgehoben. Die an Rechtsstreitigkeiten beteiligten Parteien müssen sich dieser Dynamiken bewusst sein, um ihre Rechte und Interessen angemessen zu schützen.

Rechtsanwaltskanzlei Bianucci